Konto 6000 erfasst den Bruttolohn der Arbeiter, also der nach Kollektivvertrag zeitlohn- oder stundenweise entlohnten Beschäftigten. Gebucht wird stets der volle Bruttobezug vor Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung; die Abzüge erscheinen als Verbindlichkeiten auf der Habenseite. Typischer Beleg ist das monatliche Lohnkonto aus der Personalverrechnung. Ein häufiger Fehler ist, versehentlich nur den ausgezahlten Nettolohn zu buchen — der Aufwand ist immer der Bruttobezug.
Einordnung: Kontenklasse 6 (Personalaufwand) · Gewinn- und Verlustrechnung.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Monatliche Verbuchung der Bruttolöhne von Arbeitern laut Lohnkonto der Personalverrechnung.
- Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13./14. Bezug) an Arbeiter.
Gehälter von Angestellten gehören auf 6200, nicht auf 6000. Der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung ist kein Lohnbestandteil und wird getrennt auf 6300 gebucht; Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer laufen über 6700 bzw. 6800.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6000 Löhne | 2.800,00 € | |
| 3600 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt | 380,00 € | |
| 3700 Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherung | 500,00 € | |
| 3800 Sonstige Verbindlichkeiten | 1.920,00 € |
Der volle Bruttobezug ist Aufwand auf 6000. Die einbehaltene Lohnsteuer schuldet der Betrieb dem Finanzamt (3600), der Dienstnehmeranteil zur SV der Sozialversicherung (3700), der auszuzahlende Nettolohn ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Arbeiter (3800).