Konto 3700 erfasst die Beiträge, die das Unternehmen der Sozialversicherung schuldet — bei Dienstnehmern die an die Österreichische Gesundheitskasse abzuführenden Dienstnehmer- und Dienstgeberanteile. Aus der Lohn- und Gehaltsverrechnung entsteht monatlich eine Beitragsschuld, die bis zur Fälligkeit als Verbindlichkeit auf der Passivseite steht. Ein häufiger Fehler ist die Vermischung von SV-Beiträgen mit den Finanzamts-Lohnabgaben (3600).
Einordnung: Kontenklasse 3 (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) · Bilanz.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Monatlich aus der Lohn-/Gehaltsverrechnung für Dienstnehmer- und Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung.
- Für Beiträge des Unternehmers zur gewerblichen Sozialversicherung (SVS), soweit sie über dieses Konto geführt werden.
- Bei Zahlung der Beiträge an die Gesundheitskasse, die die Verbindlichkeit tilgt.
Nicht auf 3700 gehören Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag (DB) und Zuschlag zum DB (DZ) — diese sind Abgaben an das Finanzamt und stehen auf 3600. Der Personalaufwand selbst (Löhne 6000, Gehälter 6200, gesetzlicher Sozialaufwand 6300) ist von der Beitragsverbindlichkeit zu trennen: 3700 zeigt nur die noch offene Zahlungsverpflichtung.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6300 Gesetzlicher Sozialaufwand | 3.150,00 € | |
| 3700 Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherung | 3.150,00 € |
Der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung ist gesetzlicher Sozialaufwand (6300); die daraus resultierende Beitragsschuld gegenüber der Gesundheitskasse steht auf 3700 (vereinfachte Darstellung ohne Dienstnehmeranteil).
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 3700 Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherung | 3.150,00 € | |
| 2800 Bank (Standard) | 3.150,00 € |
Die Überweisung an die Gesundheitskasse tilgt die Beitragsschuld; das Konto 3700 ist danach ausgeglichen.