Konto 6800 nimmt die Kommunalsteuer auf — eine Gemeindeabgabe von 3 % der Bruttolohn- und Gehaltssumme, die an die Betriebsstättengemeinde zu entrichten ist. Sie trifft ausschließlich den Dienstgeber und ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Anders als DB und Lohnsteuer geht die Kommunalsteuer nicht an das Finanzamt, sondern an die Gemeinde; bei mehreren Betriebsstätten ist die Lohnsumme auf die Gemeinden aufzuteilen.
Einordnung: Kontenklasse 6 (Personalaufwand) · Gewinn- und Verlustrechnung.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Monatliche Verbuchung der Kommunalsteuer mit 3 % der Bruttolohn- und Gehaltssumme je Betriebsstätte.
- Nachverrechnungen aus einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLB).
Der Dienstgeberbeitrag (DB) gehört auf 6700, der Zuschlag DZ auf 6710 — beide gehen an das Finanzamt. Die Kommunalsteuer ist eine Gemeindeabgabe und wird gegen eine sonstige Verbindlichkeit (3800) gebucht, nicht gegen das Finanzamtskonto.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6800 Kommunalsteuer | 360,00 € | |
| 3800 Sonstige Verbindlichkeiten | 360,00 € |
3 % von 12.000,00 € ergeben 360,00 € Aufwand auf 6800. Die Abgabe wird an die Gemeinde geschuldet und daher gegen eine sonstige Verbindlichkeit (3800) gebucht, bis sie überwiesen ist.