Konto 6300 erfasst den gesetzlichen Sozialaufwand des Dienstgebers — vor allem den Dienstgeberanteil zu den Beiträgen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Anders als der Dienstnehmeranteil, der vom Bruttobezug einbehalten wird, ist der Dienstgeberanteil echter Zusatzaufwand über die Lohn- und Gehaltssumme hinaus. Die Bemessung erfolgt von der Beitragsgrundlage; typischer Beleg ist die monatliche Beitragsvorschreibung der ÖGK.
Einordnung: Kontenklasse 6 (Personalaufwand) · Gewinn- und Verlustrechnung.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Monatliche Verbuchung des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung laut ÖGK-Beitragsnachweis.
- Weitere gesetzlich verpflichtende Lohnnebenkosten mit SV-Charakter, soweit sie den Dienstgeber treffen.
Der Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) gehört auf 6700, der Zuschlag DZ auf 6710, die Kommunalsteuer auf 6800 — diese sind keine Sozialversicherungsbeiträge. Beiträge zur betrieblichen Vorsorgekasse (Abfertigung neu) werden getrennt auf 6560 erfasst.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6300 Gesetzlicher Sozialaufwand | 735,00 € | |
| 3700 Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherung | 735,00 € |
Der Dienstgeberanteil ist zusätzlicher Personalaufwand und wird auf 6300 im Soll erfasst; die daraus entstehende Beitragsschuld gegenüber der Sozialversicherung steht auf 3700 im Haben, bis sie an die ÖGK überwiesen wird.