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Konto 6300Gesetzlicher Sozialaufwand

Klasse 6 · PersonalaufwandAufwandskontoZugänge im Soll, Abgänge im Haben

Konto 6300 erfasst den gesetzlichen Sozialaufwand des Dienstgebers — vor allem den Dienstgeberanteil zu den Beiträgen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Anders als der Dienstnehmeranteil, der vom Bruttobezug einbehalten wird, ist der Dienstgeberanteil echter Zusatzaufwand über die Lohn- und Gehaltssumme hinaus. Die Bemessung erfolgt von der Beitragsgrundlage; typischer Beleg ist die monatliche Beitragsvorschreibung der ÖGK.

Einordnung: Kontenklasse 6 (Personalaufwand) · Gewinn- und Verlustrechnung.

Wann buche ich auf dieses Konto?

  • Monatliche Verbuchung des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung laut ÖGK-Beitragsnachweis.
  • Weitere gesetzlich verpflichtende Lohnnebenkosten mit SV-Charakter, soweit sie den Dienstgeber treffen.

Der Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) gehört auf 6700, der Zuschlag DZ auf 6710, die Kommunalsteuer auf 6800 — diese sind keine Sozialversicherungsbeiträge. Beiträge zur betrieblichen Vorsorgekasse (Abfertigung neu) werden getrennt auf 6560 erfasst.

Buchungssätze

Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung, 735,00 €
SollHabenBetrag
6300 Gesetzlicher Sozialaufwand735,00 €
3700 Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherung735,00 €

Der Dienstgeberanteil ist zusätzlicher Personalaufwand und wird auf 6300 im Soll erfasst; die daraus entstehende Beitragsschuld gegenüber der Sozialversicherung steht auf 3700 im Haben, bis sie an die ÖGK überwiesen wird.

Häufige Fragen

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