Konto 6200 bündelt die Bruttogehälter der Angestellten — vom Sachbearbeiter bis zur Geschäftsführung im Anstellungsverhältnis. Es ist meist der größte Einzelposten im Personalaufwand der Klasse 6. Gebucht wird der Bruttobezug laut Lohnkonto; die einbehaltene Lohnsteuer und der Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung mindern nicht den Aufwand, sondern werden als Abfuhrverbindlichkeiten dargestellt. Sonderzahlungen wie der 13. und 14. Bezug laufen ebenfalls über dieses Konto.
Einordnung: Kontenklasse 6 (Personalaufwand) · Gewinn- und Verlustrechnung.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Monatliche Verbuchung der Bruttogehälter der Angestellten aus der Personalverrechnung.
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstige laufende Gehaltsbestandteile der Angestellten.
Löhne von Arbeitern gehören auf 6000. Die Dienstgeberabgaben zum Gehalt — SV-Dienstgeberanteil (6300), Dienstgeberbeitrag (6700), Zuschlag DZ (6710) und Kommunalsteuer (6800) — werden getrennt erfasst und nicht in 6200 vermengt.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6200 Gehälter | 3.500,00 € | |
| 3600 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt | 520,00 € | |
| 3700 Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherung | 630,00 € | |
| 3800 Sonstige Verbindlichkeiten | 2.350,00 € |
Der Bruttobezug ist Aufwand auf 6200. Lohnsteuer (3600) und Dienstnehmeranteil zur SV (3700) werden einbehalten und abgeführt; der Nettobetrag bleibt als Verbindlichkeit gegenüber dem Angestellten (3800) bis zur Überweisung offen.