Auf Konto 6700 wird der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) gebucht. Er beträgt 3,7 % der Lohn- und Gehaltssumme und ist eine reine Dienstgeberabgabe — der Beschäftigte sieht davon nichts in seiner Abrechnung. Der DB wird gemeinsam mit Lohnsteuer und Zuschlag DZ monatlich an das Finanzamt abgeführt. Typischer Fehler ist die Verwechslung mit dem SV-Dienstgeberanteil (6300), der eine andere Bemessung und einen anderen Empfänger hat.
Einordnung: Kontenklasse 6 (Personalaufwand) · Gewinn- und Verlustrechnung.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Monatliche Verbuchung des Dienstgeberbeitrags mit 3,7 % der Bruttolohn- und Gehaltssumme.
- Anpassungen aus Jahresausgleich oder Beitragsprüfung, soweit sie den DB betreffen.
Der SV-Dienstgeberanteil gehört auf 6300, der Zuschlag zum DB (DZ, Kammerumlage 2) auf 6710, die Kommunalsteuer auf 6800. DB, DZ und Kommunalsteuer bemessen sich zwar von derselben Lohnsumme, gehen aber an unterschiedliche Empfänger und werden getrennt geführt.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6700 Dienstgeberbeitrag (DB) | 444,00 € | |
| 3600 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt | 444,00 € |
3,7 % von 12.000,00 € ergeben 444,00 € Aufwand auf 6700. Der DB wird gemeinsam mit Lohnsteuer und DZ an das Finanzamt abgeführt und daher gegen 3600 gebucht.