Konto 3800 ist das Auffangkonto für Verbindlichkeiten, die keinem der spezielleren Passivkonten zuzuordnen sind — etwa noch nicht überwiesene Nettolöhne und -gehälter gegenüber Dienstnehmern, erhaltene Kautionen, Verbindlichkeiten aus Gehaltsabtretungen oder gegenüber Gesellschaftern. Kennzeichnend ist, dass Betrag und Fälligkeit feststehen, es sich also um echte Verbindlichkeiten und nicht um Rückstellungen handelt.
Einordnung: Kontenklasse 3 (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) · Bilanz.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Für abgerechnete, aber noch nicht ausbezahlte Netto-Löhne und -Gehälter gegenüber Dienstnehmern.
- Für erhaltene Kautionen, Pfänder und durchlaufende Posten mit feststehender Rückzahlungsverpflichtung.
- Für sonstige feststehende Schulden ohne eigenes Spezialkonto (z. B. gegenüber Gesellschaftern, aus Gehaltsabtretungen).
Nicht auf 3800 gehören Lieferantenschulden (3300), Bankschulden (3100), Steuern (3600) und Sozialversicherungsbeiträge (3700). Ungewisse Verpflichtungen ohne feststehenden Betrag sind keine Verbindlichkeit, sondern eine Rückstellung (3000 ff.). Im Voraus erhaltene, zeitraumbezogene Erträge werden über die passive Rechnungsabgrenzung (3900) abgegrenzt.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6200 Gehälter | 2.480,00 € | |
| 3800 Sonstige Verbindlichkeiten | 2.480,00 € |
Der auszuzahlende Nettobezug wird als Verbindlichkeit gegenüber dem Dienstnehmer erfasst (vereinfacht ohne die parallel auf 3600/3700 verbuchten Abgaben und SV-Beiträge). Bei der Auszahlung wird 3800 gegen die Bank ausgebucht.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 3800 Sonstige Verbindlichkeiten | 2.480,00 € | |
| 2800 Bank (Standard) | 2.480,00 € |
Die Überweisung an den Dienstnehmer tilgt die Netto-Verbindlichkeit; das Konto 3800 ist in dieser Höhe ausgeglichen.