Auf Konto 2500 wird die abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen erfasst — jene Umsatzsteuer, die Lieferanten in Rechnung stellen und die sich das Unternehmen vom Finanzamt zurückholt. Wirtschaftlich ist die Vorsteuer eine Forderung gegenüber dem Finanzamt und steht deshalb in Klasse 2 auf der Aktivseite. In der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) fließt der Saldo in die Kennzahl 060.
Einordnung: Kontenklasse 2 (Forderungen und Geldkonten) · Bilanz.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Bei Inlands-Eingangsrechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer (20 %), wenn die Rechnungsmerkmale des § 11 UStG erfüllt sind.
- Für den ermäßigten Satz von 10 % wird üblicherweise 2520 verwendet, für 13 % das Konto 2530.
- Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb gehört auf 2505, Vorsteuer aus Reverse-Charge-Leistungen (§ 19 UStG) auf 2506.
Nicht auf 2500 gehört die geschuldete Umsatzsteuer aus Ausgangsrechnungen — diese ist eine Verbindlichkeit und wird auf 3500 (bzw. 3501) gebucht. Für einzelne Aufwandsarten ist der Vorsteuerabzug außerdem ausgeschlossen oder eingeschränkt; die Einzelheiten hängen vom jeweiligen Aufwand ab und gehören auf die betreffenden Kontoseiten.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 7750 Büromaterial | 400,00 € | |
| 2500 Vorsteuern | 80,00 € | |
| 3300 Verbindlichkeiten aus L+L | 480,00 € |
Der Nettoaufwand geht auf das Aufwandskonto, die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer auf 2500, die Bruttoschuld auf das Kreditorenkonto.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 3300 Verbindlichkeiten aus L+L | 480,00 € | |
| 2800 Bank (Standard) | 480,00 € |
Die Bezahlung berührt das Vorsteuerkonto nicht mehr — die Vorsteuer war bereits mit der Rechnung erfasst (bei Soll-Versteuerung; zur Ist-Versteuerung siehe unten).
Steuerbezug
Steuercode: V20, V10, V13 · UVA-Kennzahl: 060. Die abziehbare Vorsteuer aller Sätze wird in der UVA im Gesamtbetrag der abziehbaren Vorsteuer (Kennzahl 060) zusammengefasst. Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb und aus Reverse-Charge-Leistungen wird davon getrennt auf eigenen Konten (2505, 2506) erfasst.
Vorsteuerabzug — die Voraussetzungen des § 12 UStG
Der Vorsteuerabzug ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Die Leistung muss von einem Unternehmer für das eigene Unternehmen bezogen worden sein, es muss eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 11 UStG vorliegen, und die Umsatzsteuer muss in dieser Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Fehlt ein Pflichtmerkmal der Rechnung, ist der Abzug allgemein gefährdet, bis die Rechnung berichtigt wurde.
Für einzelne Aufwandsarten ist der Vorsteuerabzug allerdings ausgeschlossen oder eingeschränkt. Welche Aufwendungen davon betroffen sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab; die Einzelheiten dazu gehören auf die betreffenden Kontoseiten und sind im Zweifel mit der steuerlichen Vertretung zu klären.
Soll- oder Ist-Versteuerung — wann entsteht der Abzug?
Der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs hängt von der Besteuerungsart ab. Soll-Versteuerer (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) ziehen die Vorsteuer im Voranmeldungszeitraum der Leistung bzw. des Rechnungserhalts. Ist-Versteuerer (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, § 17 UStG) können die Vorsteuer aus Leistungen anderer Unternehmer regelmäßig erst dann geltend machen, wenn die Rechnung bezahlt ist. Für viele Einzelunternehmer und Freiberufler ist die Ist-Versteuerung der Regelfall — ein häufiger Grund für Abweichungen zwischen Buchhaltung und UVA.
Bezug zur Umsatzsteuervoranmeldung
Der Saldo des Vorsteuerkontos fließt in der Umsatzsteuervoranmeldung in den Gesamtbetrag der abziehbaren Vorsteuer (Kennzahl 060) ein. Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb und aus Reverse-Charge-Leistungen wird davon getrennt erfasst und auf den eigenen Konten (2505, 2506) geführt. In der Voranmeldung steht die abziehbare Vorsteuer der geschuldeten Umsatzsteuer gegenüber; die Differenz ergibt die Zahllast oder ein Guthaben.
So bucht Numeris dieses Konto automatisch
Numeris klassifiziert Eingangsrechnungen deterministisch nach Steuersatz und Land (V20/V10/V13/IGE/RC) und schlägt das passende Vorsteuerkonto samt UVA-Kennzahl vor — 2500 für 20 %, 2520 für 10 %, 2530 für 13 %. Sie bestätigen den Vorschlag nur noch.