Auf 2505 wird die Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb erfasst — also aus Warenlieferungen von Unternehmern aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Wer mit gültiger UID im EU-Ausland einkauft, schuldet in Österreich die Erwerbsteuer und darf im selben Zug die betragsgleiche Vorsteuer abziehen. Für vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe ist das ein Nullsummenspiel; die Erwerbsteuer auf 3530 und die Vorsteuer auf 2505 heben sich auf.
Einordnung: Kontenklasse 2 (Forderungen und Geldkonten) · Bilanz.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Bei Wareneinkauf von einem Unternehmer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat unter Verwendung der eigenen UID-Nummer (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung beim Lieferanten).
- Immer gemeinsam mit der Erwerbsteuer auf 3530 zu buchen — die beiden Beträge sind der Höhe nach identisch.
Nicht hierher gehört die Vorsteuer aus normalen Inlandsrechnungen (2500) oder aus Reverse-Charge-Dienstleistungen nach § 19 UStG (2506). Auch die Einfuhr aus dem Drittland ist kein innergemeinschaftlicher Erwerb — die dabei entrichtete Einfuhrumsatzsteuer läuft über 2507 bzw. 2508. Fehlt die UID oder wird sie nicht verwendet, ist die umsatzsteuerliche Behandlung gesondert zu prüfen.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 5080 Aufwand innergemeinschaftlicher Erwerb | 5.000,00 € | |
| 2505 Vorsteuer aus IG-Erwerb | 1.000,00 € | |
| 3300 Verbindlichkeiten aus L+L | 5.000,00 € | |
| 3530 Erwerbsteuer IG-Erwerb | 1.000,00 € |
Der Nettoeinkauf geht auf den Erwerbsaufwand und als Schuld auf den Lieferanten. Die selbst berechnete Erwerbsteuer (1.000 €) steht der abziehbaren Vorsteuer (1.000 €) gegenüber — für den Vorsteuerabzugsberechtigten ist die Umsatzsteuer damit erfolgsneutral.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 5080 Aufwand innergemeinschaftlicher Erwerb | 2.400,00 € | |
| 2505 Vorsteuer aus IG-Erwerb | 480,00 € | |
| 3300 Verbindlichkeiten aus L+L | 2.400,00 € | |
| 3530 Erwerbsteuer IG-Erwerb | 480,00 € |
Gleiche Systematik bei anderem Betrag: Erwerbsteuer und Vorsteuer werden mit demselben Prozentsatz auf den Nettobetrag berechnet und gleichen sich aus.
Steuerbezug
Steuercode: VIGE. Die Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb wird umsatzsteuerlich gesondert von der regulären Inlandsvorsteuer erfasst. Die korrespondierende Erwerbsteuer wird mit ihrer Bemessungsgrundlage getrennt ausgewiesen.
Innergemeinschaftlicher Erwerb — Erwerbsteuer und Vorsteuer als Paar
Kauft ein österreichischer Unternehmer Waren bei einem Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat und verwendet dabei seine UID-Nummer, liefert der ausländische Lieferant steuerfrei (innergemeinschaftliche Lieferung). Die Umsatzbesteuerung wandert damit ins Bestimmungsland: Der Erwerber schuldet in Österreich die Erwerbsteuer und bucht sie auf 3530. Im selben Zug darf er — sofern zum Vorsteuerabzug berechtigt — die betragsgleiche Vorsteuer auf 2505 geltend machen. Wirtschaftlich ist der Vorgang damit für den Betrieb neutral.
Bezug zur Umsatzsteuervoranmeldung
Die UVA erfasst den innergemeinschaftlichen Erwerb an mehreren Stellen gleichzeitig: gesondert die Bemessungsgrundlage, die berechnete Erwerbsteuer und die abziehbare Vorsteuer aus diesem Erwerb. Diese getrennte Erfassung ist der Grund, warum die Vorsteuer aus IG-Erwerb ein eigenes Konto (2505) erhält und nicht mit der regulären Inlandsvorsteuer vermischt wird.
Voraussetzung UID und typische Fehler
Grundvoraussetzung ist die Verwendung einer gültigen UID-Nummer beider Beteiligter; ihre Gültigkeit sollte über das Bestätigungsverfahren (Stufe 2) geprüft und dokumentiert werden. Ein häufiger Fehler ist, die Erwerbsteuer zu buchen, aber die Gegenbuchung der Vorsteuer zu vergessen — dann entsteht eine scheinbare Steuerlast, die es wirtschaftlich nicht gibt. Umgekehrt darf bei einem Vorsteuerausschluss (etwa unecht befreite Umsätze) die Vorsteuer nicht abgezogen werden; die Erwerbsteuer wird dann zur Betriebsausgabe.