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Konto 2505Vorsteuer aus IG-Erwerb

Klasse 2 · Forderungen und GeldkontenAktivkontoZugänge im Soll, Abgänge im Haben

Auf 2505 wird die Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb erfasst — also aus Warenlieferungen von Unternehmern aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Wer mit gültiger UID im EU-Ausland einkauft, schuldet in Österreich die Erwerbsteuer und darf im selben Zug die betragsgleiche Vorsteuer abziehen. Für vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe ist das ein Nullsummenspiel; die Erwerbsteuer auf 3530 und die Vorsteuer auf 2505 heben sich auf.

Einordnung: Kontenklasse 2 (Forderungen und Geldkonten) · Bilanz.

Wann buche ich auf dieses Konto?

  • Bei Wareneinkauf von einem Unternehmer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat unter Verwendung der eigenen UID-Nummer (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung beim Lieferanten).
  • Immer gemeinsam mit der Erwerbsteuer auf 3530 zu buchen — die beiden Beträge sind der Höhe nach identisch.

Nicht hierher gehört die Vorsteuer aus normalen Inlandsrechnungen (2500) oder aus Reverse-Charge-Dienstleistungen nach § 19 UStG (2506). Auch die Einfuhr aus dem Drittland ist kein innergemeinschaftlicher Erwerb — die dabei entrichtete Einfuhrumsatzsteuer läuft über 2507 bzw. 2508. Fehlt die UID oder wird sie nicht verwendet, ist die umsatzsteuerliche Behandlung gesondert zu prüfen.

Buchungssätze

IG-Erwerb von Waren aus Deutschland, 5.000,00 € netto (20 %)
SollHabenBetrag
5080 Aufwand innergemeinschaftlicher Erwerb5.000,00 €
2505 Vorsteuer aus IG-Erwerb1.000,00 €
3300 Verbindlichkeiten aus L+L5.000,00 €
3530 Erwerbsteuer IG-Erwerb1.000,00 €

Der Nettoeinkauf geht auf den Erwerbsaufwand und als Schuld auf den Lieferanten. Die selbst berechnete Erwerbsteuer (1.000 €) steht der abziehbaren Vorsteuer (1.000 €) gegenüber — für den Vorsteuerabzugsberechtigten ist die Umsatzsteuer damit erfolgsneutral.

IG-Erwerb von Rohstoffen, 2.400,00 € netto (20 %)
SollHabenBetrag
5080 Aufwand innergemeinschaftlicher Erwerb2.400,00 €
2505 Vorsteuer aus IG-Erwerb480,00 €
3300 Verbindlichkeiten aus L+L2.400,00 €
3530 Erwerbsteuer IG-Erwerb480,00 €

Gleiche Systematik bei anderem Betrag: Erwerbsteuer und Vorsteuer werden mit demselben Prozentsatz auf den Nettobetrag berechnet und gleichen sich aus.

Steuerbezug

Steuercode: VIGE. Die Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb wird umsatzsteuerlich gesondert von der regulären Inlandsvorsteuer erfasst. Die korrespondierende Erwerbsteuer wird mit ihrer Bemessungsgrundlage getrennt ausgewiesen.

Innergemeinschaftlicher Erwerb — Erwerbsteuer und Vorsteuer als Paar

Kauft ein österreichischer Unternehmer Waren bei einem Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat und verwendet dabei seine UID-Nummer, liefert der ausländische Lieferant steuerfrei (innergemeinschaftliche Lieferung). Die Umsatzbesteuerung wandert damit ins Bestimmungsland: Der Erwerber schuldet in Österreich die Erwerbsteuer und bucht sie auf 3530. Im selben Zug darf er — sofern zum Vorsteuerabzug berechtigt — die betragsgleiche Vorsteuer auf 2505 geltend machen. Wirtschaftlich ist der Vorgang damit für den Betrieb neutral.

Bezug zur Umsatzsteuervoranmeldung

Die UVA erfasst den innergemeinschaftlichen Erwerb an mehreren Stellen gleichzeitig: gesondert die Bemessungsgrundlage, die berechnete Erwerbsteuer und die abziehbare Vorsteuer aus diesem Erwerb. Diese getrennte Erfassung ist der Grund, warum die Vorsteuer aus IG-Erwerb ein eigenes Konto (2505) erhält und nicht mit der regulären Inlandsvorsteuer vermischt wird.

Voraussetzung UID und typische Fehler

Grundvoraussetzung ist die Verwendung einer gültigen UID-Nummer beider Beteiligter; ihre Gültigkeit sollte über das Bestätigungsverfahren (Stufe 2) geprüft und dokumentiert werden. Ein häufiger Fehler ist, die Erwerbsteuer zu buchen, aber die Gegenbuchung der Vorsteuer zu vergessen — dann entsteht eine scheinbare Steuerlast, die es wirtschaftlich nicht gibt. Umgekehrt darf bei einem Vorsteuerausschluss (etwa unecht befreite Umsätze) die Vorsteuer nicht abgezogen werden; die Erwerbsteuer wird dann zur Betriebsausgabe.

Häufige Fragen

Fachlich geprüft am 8.7.2026.

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