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Konto 7600Werbeaufwand

Klasse 7 · Sonstiger betrieblicher AufwandAufwandskontoZugänge im Soll, Abgänge im Haben

Konto 7600 sammelt Aufwendungen für Werbung und Verkaufsförderung — Inserate, Online-Werbung, Werbematerial, Messeauftritte, Give-aways. Der Klassiker ist die Rechnung einer Werbeagentur oder die Abrechnung von Suchmaschinenwerbung. Werbeaufwand ist bei betrieblicher Veranlassung voll abzugsfähig; bei Werbeleistungen ausländischer Plattformen ist auf Reverse Charge zu achten.

Einordnung: Kontenklasse 7 (Sonstiger betrieblicher Aufwand) · Gewinn- und Verlustrechnung.

Wann buche ich auf dieses Konto?

  • Inserate, Plakate, Prospekte, Radio- und Onlinewerbung.
  • Werbegeschenke und Give-aways mit Firmenaufdruck ohne Repräsentationscharakter.
  • Kosten für Messeauftritte und Sponsoring mit Werbewirkung.

Bewirtung von Geschäftsfreunden ist ertragsteuerlich nur zu 50 % abzugsfähig und gehört auf 7680, nicht auf 7600. Reine Repräsentationsaufwendungen ohne Werbecharakter sind nicht abzugsfähig. Werbeleistungen ausländischer Plattformen (z. B. Suchmaschinen- oder Social-Media-Werbung) unterliegen regelmäßig dem Reverse-Charge-Verfahren.

Buchungssätze

Rechnung Werbeagentur Inland, 3.600,00 € brutto (20 % USt)
SollHabenBetrag
7600 Werbeaufwand3.000,00 €
2500 Vorsteuern600,00 €
3300 Verbindlichkeiten aus L+L3.600,00 €

Bei einer inländischen Werbeagentur ist die Vorsteuer normal abziehbar; der Nettoaufwand geht auf 7600.

Steuerbezug

Steuercode: V20 · UVA-Kennzahl: 060. Inländische Werbeleistungen tragen 20 % Vorsteuer (V20, KZ 060). Bei Werbung ausländischer Anbieter (z. B. Google, Meta) geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge, § 19 UStG) — die Vorsteuer läuft dann über 2506 und KZ 066.

Häufige Fragen

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