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Konto 5300Fremdleistungen

Klasse 5 · Materialaufwand und WareneinsatzAufwandskontoZugänge im Soll, Abgänge im Haben

Konto 5300 sammelt Fremdleistungen — Leistungen von Subunternehmern und Dritten, die unmittelbar in die eigene Leistung eingehen. Klassischer Fall ist der Bauunternehmer, der Gewerke an Subunternehmer vergibt; hier greift häufig die Reverse-Charge-Regelung für Bauleistungen nach § 19 Abs. 1a UStG. Ein typischer Fehler ist es, die Bauleistung mit offener Umsatzsteuer statt im Reverse-Charge-Verfahren zu buchen.

Einordnung: Kontenklasse 5 (Materialaufwand und Wareneinsatz) · Gewinn- und Verlustrechnung.

Wann buche ich auf dieses Konto?

  • Für zugekaufte Fremd- und Subunternehmerleistungen, die in die eigene Leistungserstellung einfließen.
  • Für Bauleistungen unter Reverse Charge (§ 19 Abs. 1a UStG), bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.

Steuerfreie bezogene Leistungen ohne Vorsteuer gehören auf 5200, Handelswaren auf 5000. Nicht produktionsbezogene Beratungs-, Rechts- oder Buchhaltungsleistungen zählen zum sonstigen betrieblichen Aufwand der Klasse 7.

Buchungssätze

Bauleistung Subunternehmer, 10.000,00 € netto, Reverse Charge § 19 Abs. 1a
SollHabenBetrag
5300 Fremdleistungen10.000,00 €
2509 Vorsteuer aus Bauleistungen §19 Abs.1a2.000,00 €
3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen10.000,00 €
3541 USt aus Bauleistungen §19 Abs.1a2.000,00 €

Der Subunternehmer stellt netto ohne USt aus. Der Empfänger schuldet die Umsatzsteuer (3541) und zieht sie zugleich als Vorsteuer ab (2509) — die Steuer ist bei voller Abzugsberechtigung ein Nullsummenspiel.

IT-Fremdleistung ohne Reverse Charge, 4.200,00 € brutto (20 % USt)
SollHabenBetrag
5300 Fremdleistungen3.500,00 €
2500 Vorsteuern700,00 €
3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen4.200,00 €

Eine inländische Fremdleistung mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer läuft wie eine normale Eingangsrechnung: Netto auf 5300, Vorsteuer auf 2500, Brutto auf 3300.

Steuerbezug

Steuercode: RC20, V20 · UVA-Kennzahl: 066, 057. Bei Bauleistungen unter Reverse Charge (§ 19 Abs. 1a UStG) schuldet der Empfänger die USt: die geschuldete Steuer wird in KZ 057 gemeldet, der korrespondierende Vorsteuerabzug in KZ 066. Eine normale Fremdleistung mit offener USt läuft über die Vorsteuer-KZ 060.

Häufige Fragen

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