Konto 3541 erfasst die Umsatzsteuer, die der Leistungsempfänger bei Bauleistungen nach § 19 Abs. 1a UStG selbst schuldet. Werden Bauleistungen an einen Unternehmer erbracht, der seinerseits mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt ist oder üblicherweise selbst Bauleistungen erbringt, geht die Steuerschuld auf ihn über. Der leistende Bauunternehmer stellt netto in Rechnung; der Empfänger berechnet die USt und schuldet sie hier.
Einordnung: Kontenklasse 3 (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) · Bilanz.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 2509 Vorsteuer aus Bauleistungen §19 Abs.1a | 1.600,00 € | |
| 3541 USt aus Bauleistungen §19 Abs.1a | 1.600,00 € |
Der Empfänger berechnet 20 % USt (1.600,00 €) auf das Nettoentgelt und schuldet sie nach § 19 Abs. 1a UStG. Bei voller Abzugsberechtigung steht ein gleich hoher Vorsteuerabzug auf 2509 gegenüber — der Vorgang ist neutral. Die Nettoschuld an den Bauunternehmer läuft parallel über 3300.
Steuerbezug
Steuercode: RC20. Bei Bauleistungen nach § 19 Abs. 1a UStG geht die Steuerschuld auf den Empfänger über. Die geschuldete Steuer und der korrespondierende Vorsteuerabzug (2509) sind in der UVA gesondert zu erklären; die umsatzsteuerliche Zuordnung der geschuldeten Steuer ist im Einzelfall zu prüfen.