Konto 3505 erfasst die geschuldete Umsatzsteuer zum Satz von 4,9 %, der ab 1.7.2026 nach § 10 Abs. 1a UStG für bestimmte Grundnahrungsmittel der Anlage 3 eingeführt wird. Betroffen sind vor allem Lebensmittelhändler und Nahversorger, die entsprechende Waren verkaufen. Das Konto ist erst für Umsätze ab dem Inkrafttreten des Satzes relevant; davor gebuchte Lebensmittelumsätze laufen über den 10-%-Satz (3502).
Einordnung: Kontenklasse 3 (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) · Bilanz.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 2000 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.098,00 € | |
| 4100 Erlöse 10% USt | 2.000,00 € | |
| 3505 USt 4,9% | 98,00 € |
Der Nettoerlös wird auf dem Erlöskonto erfasst, die zum Satz von 4,9 % geschuldete USt auf 3505. Für die begünstigten Warengruppen ist ab 1.7.2026 ein eigenes Erlöskonto zweckmäßig; hier vereinfacht auf dem Lebensmittel-Erlöskonto dargestellt.
Steuerbezug
Steuercode: U05 · UVA-Kennzahl: 124. Der Satz von 4,9 % gilt ab 1.7.2026 für bestimmte Grundnahrungsmittel. Die geschuldete USt wird in der UVA in KZ 124 ausgewiesen. Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 1a UStG (begünstigte Gegenstände laut Anlage 3); die Beurteilung im Einzelfall ist Sache der steuerlichen Vertretung.