Konto 2900 sammelt die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (transitorische Aktiva): Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag anfallen, aber wirtschaftlich Aufwand des Folgejahres sind. Klassiker sind die im Dezember bezahlte Jahresversicherung oder die Vorausmiete für Jänner. Der auf das neue Jahr entfallende Teil wird aus dem Aufwand herausgelöst und aktiviert, damit jedes Geschäftsjahr nur seinen eigenen Aufwand trägt (§ 198 Abs. 5 UGB).
Einordnung: Kontenklasse 2 (Forderungen und Geldkonten) · Bilanz.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Zum Bilanzstichtag, wenn eine bereits verbuchte Ausgabe (z. B. Versicherung, Miete, Wartungsvertrag) wirtschaftlich das folgende Geschäftsjahr betrifft.
- Der abzugrenzende Betrag wird periodengenau ermittelt (Anzahl der Monate, die ins Folgejahr fallen).
Das Spiegelbild auf der Passivseite ist die passive Rechnungsabgrenzung (3900) — Einnahmen vor dem Stichtag, die Ertrag des Folgejahres sind. Noch nicht abgerechnete, aber wirtschaftlich verursachte Aufwendungen sind keine Rechnungsabgrenzung, sondern sonstige Verbindlichkeiten oder Rückstellungen. Reine Anzahlungen auf Anlagen oder Vorräte gehören ebenfalls nicht auf 2900.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 2900 Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) | 1.500,00 € | |
| 7400 Versicherungen | 1.500,00 € |
Die im alten Jahr als Aufwand gebuchte Prämie betrifft zu 1.500 € das Folgejahr. Dieser Teil wird aus dem Aufwand herausgenommen und als Forderung auf Gegenleistung (Versicherungsschutz) aktiviert.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 7400 Versicherungen | 1.500,00 € | |
| 2900 Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) | 1.500,00 € |
Zu Beginn des neuen Jahres wird der abgegrenzte Betrag wieder in den Aufwand gebucht — jetzt trifft er die richtige Periode. Der ARA-Posten löst sich damit auf null auf.
Periodenabgrenzung — jedes Jahr trägt seinen Aufwand
Die aktive Rechnungsabgrenzung ist ein transitorischer Posten: Sie überträgt Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, in die Periode, in die sie wirtschaftlich gehören. Rechtsgrundlage ist § 198 Abs. 5 UGB in Verbindung mit dem Grundsatz der Periodenabgrenzung (§ 201 UGB). Bezahlt ein Unternehmen im Dezember die Versicherungsprämie oder die Büromiete für die ersten Monate des Folgejahres, wäre es unrichtig, den gesamten Betrag als Aufwand des alten Jahres zu erfassen. Der auf das neue Jahr entfallende Anteil wird deshalb aktiviert.
Buchung und Auflösung
Die Abgrenzung erfolgt in zwei Schritten. Zum Bilanzstichtag wird der ins Folgejahr reichende Teil aus dem Aufwandskonto herausgebucht und auf 2900 aktiviert (Soll 2900 an Aufwandskonto). Zu Beginn des neuen Geschäftsjahres wird der Posten wieder aufgelöst und in den Aufwand zurückgebucht (Soll Aufwandskonto an 2900). Damit belastet der Betrag genau die Periode, der er wirtschaftlich zuzurechnen ist, und das Abgrenzungskonto steht am Ende wieder auf null.
Was auf 2900 gehört — und was nicht
Auf 2900 gehören nur echte transitorische Aktiva: eine Gegenleistung, die erst nach dem Stichtag empfangen wird, für die aber schon bezahlt wurde. Typisch sind Versicherungen, Mieten, Leasingraten, Wartungs- und Serviceverträge sowie im Voraus bezahlte Zinsen. Nicht hierher gehören Anzahlungen auf Vorräte oder Anlagen (eigene Posten), noch nicht fakturierte, aber verursachte Aufwendungen (sonstige Verbindlichkeiten oder Rückstellungen) sowie die passive Seite, die auf 3900 abgebildet wird. Bei zweifelhafter Zuordnung ist die Beurteilung im Einzelfall Sache der steuerlichen Vertretung.