Konto 5080 erfasst den Materialaufwand aus innergemeinschaftlichem Erwerb — Waren, die ein österreichisches Unternehmen von einem Lieferanten aus einem anderen EU-Mitgliedstaat unter Angabe der UID bezieht. Der EU-Lieferant stellt netto ohne Umsatzsteuer aus; der Erwerber versteuert den Erwerb selbst (Erwerbsteuer) und zieht sie zugleich als Vorsteuer ab. Ein häufiger Fehler ist es, die Erwerbsteuer zu vergessen und nur den Nettoaufwand zu buchen.
Einordnung: Kontenklasse 5 (Materialaufwand und Wareneinsatz) · Gewinn- und Verlustrechnung.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 5080 Aufwand innergemeinschaftlicher Erwerb | 4.000,00 € | |
| 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.000,00 € | |
| 2505 Vorsteuer aus IG-Erwerb | 800,00 € | |
| 3530 Erwerbsteuer IG-Erwerb | 800,00 € |
Der Nettoaufwand steht 5080 an 3300 gegenüber. Die selbst zu berechnende Erwerbsteuer (3530) und die gleich hohe abziehbare Vorsteuer (2505) heben sich bei voller Abzugsberechtigung auf.
Steuerbezug
Steuercode: IGE20. Der IG-Erwerb wird in der UVA mit seiner Bemessungsgrundlage und der Erwerbsteuer gesondert erfasst; die korrespondierende Vorsteuer wird getrennt ausgewiesen.