Auf Konto 3200 werden Anzahlungen erfasst, die Kunden vor Erbringung der Leistung leisten — etwa Teilzahlungen auf einen noch nicht ausgeführten Auftrag im Anlagen- oder Baugewerbe. Bis zur Leistungserbringung besteht eine Verpflichtung zur Lieferung oder Rückzahlung, weshalb der Betrag als Verbindlichkeit auf der Passivseite steht. Wird die Anzahlung mit Umsatzsteuer vereinnahmt, entsteht die USt-Schuld bereits mit der Zahlung (Anzahlungsbesteuerung, § 19 Abs. 2 UStG).
Einordnung: Kontenklasse 3 (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) · Bilanz.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Bei Erhalt einer Kundenanzahlung vor Ausführung der Lieferung oder Leistung.
- Für Teilzahlungen auf längerfristige Aufträge (Bau, Anlagenbau, Auftragsfertigung).
- Auflösung bzw. Verrechnung mit der Schlussrechnung, sobald die Leistung erbracht ist.
Nicht auf 3200 gehören zeitraumbezogene Vorauszahlungen wie im Voraus erhaltene Mieten — diese sind über die passive Rechnungsabgrenzung (3900) abzugrenzen. Von der Anzahlung zu trennen ist auch die reguläre Forderung aus einer bereits fakturierten Leistung (Gegenkonto 2000). Geleistete Anzahlungen an eigene Lieferanten stehen dagegen aktivseitig.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 2800 Bank (Standard) | 12.000,00 € | |
| 3200 Erhaltene Anzahlungen | 10.000,00 € | |
| 3501 USt 20% | 2.000,00 € |
Der Zahlungseingang mehrt das Bankkonto. Die Nettoanzahlung wird als Verbindlichkeit auf 3200 erfasst; die auf die Anzahlung entfallende Umsatzsteuer wird bereits jetzt geschuldet (§ 19 Abs. 2 UStG) und auf 3501 gebucht.
Steuerbezug
Steuercode: U20 · UVA-Kennzahl: 022. Bei der Soll- wie bei der Ist-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer auf eine Anzahlung bereits mit deren Vereinnahmung (§ 19 Abs. 2 UStG). Die USt aus einer 20-%-Anzahlung fließt in KZ 022; mit der Schlussrechnung wird die bereits versteuerte Anzahlung angerechnet.