1700 aktiviert noch nicht abrechenbare Leistungen — bereits erbrachte, aber am Bilanzstichtag noch nicht fakturierbare Aufträge von Dienstleistern und projektorientierten Betrieben. Typisch ist der laufende Beratungs- oder Bauauftrag, dessen Teilleistungen erfasst sind, für den aber noch keine (Teil-)Rechnung gelegt werden kann. Bewertet wird zu Herstellungskosten; das Konto ist das Pendant zu unfertigen Erzeugnissen im Dienstleistungsbereich.
Einordnung: Kontenklasse 1 (Vorräte) · Bilanz.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1700 Noch nicht abrechenbare Leistungen | 5.900,00 € | |
| 4900 Übrige betriebliche Erträge (Sammelkonto) | 5.900,00 € |
Die bis zum Stichtag angefallenen Herstellungskosten der noch nicht abrechenbaren Leistung werden aktiviert; die Bestandsveränderung geht in die GuV ein, bis die Leistung abgerechnet werden kann.
Bewertung und Einordnung
Noch nicht abrechenbare Leistungen sind Umlaufvermögen und werden zu Herstellungskosten nach § 203 UGB bewertet (angefallene Einzel- und angemessene Gemeinkosten). Das strenge Niederstwertprinzip (§ 207 UGB) begrenzt den Ansatz auf den niedrigeren beizulegenden Wert.