1400 weist unfertige Erzeugnisse aus — Werkstücke, die sich am Bilanzstichtag noch in Bearbeitung befinden und weder verkaufsfähig noch bereits fertiggestellt sind. Ein halb montiertes Möbelstück oder ein angearbeitetes Bauteil zählt hierher. Bewertet wird zu den bis zum Stichtag angefallenen Herstellungskosten; die Bestandsveränderung wirkt wie bei fertigen Erzeugnissen unmittelbar auf das Ergebnis.
Einordnung: Kontenklasse 1 (Vorräte) · Bilanz.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1400 Unfertige Erzeugnisse | 7.400,00 € | |
| 4900 Übrige betriebliche Erträge (Sammelkonto) | 7.400,00 € |
Die bis zum Stichtag aufgelaufenen Herstellungskosten der in Arbeit befindlichen Stücke werden aktiviert; die Bestandsveränderung erscheint in der GuV als eigener Posten.
Bewertung und Einordnung
Unfertige Erzeugnisse sind Umlaufvermögen und werden zu Herstellungskosten nach § 203 UGB angesetzt — anteilige Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkosten, soweit sie bis zum Stichtag angefallen sind. Es gilt das strenge Niederstwertprinzip (§ 207 UGB).