1500 weist die fertigen Erzeugnisse aus — vom eigenen Betrieb produzierte, verkaufsbereite Güter, die am Bilanzstichtag noch auf Lager liegen. Bewertet wird zu Herstellungskosten (§ 203 UGB), nicht zum späteren Verkaufspreis. Über die Bestandsveränderung wirkt das Konto unmittelbar auf das Jahresergebnis: Eine Lagerzunahme neutralisiert Aufwendungen, die für noch nicht verkaufte Ware angefallen sind.
Einordnung: Kontenklasse 1 (Vorräte) · Bilanz.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Bestandserhöhung fertiger Erzeugnisse am Bilanzstichtag (produzierte, aber noch nicht verkaufte Ware).
- Bestandsminderung, wenn mehr verkauft als produziert wurde.
Noch in Arbeit befindliche, nicht verkaufsfähige Stücke gehören auf 1400 (Unfertige Erzeugnisse). Zugekaufte Ware, die unverändert weiterverkauft wird, ist keine Eigenproduktion, sondern Handelsware (1600). Teilfertige Dienstleistungsaufträge werden auf 1700 abgegrenzt.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1500 Fertige Erzeugnisse | 12.800,00 € | |
| 4900 Übrige betriebliche Erträge (Sammelkonto) | 12.800,00 € |
Die Mehrung des Lagerbestands wird zu Herstellungskosten aktiviert; die Bestandsveränderung erscheint in der GuV als eigener Posten und gleicht Aufwendungen aus, die für noch nicht abgesetzte Ware angefallen sind.
Bewertung und Einordnung
Fertige Erzeugnisse sind Umlaufvermögen und werden zu Herstellungskosten bewertet (§ 203 UGB) — Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile. Am Bilanzstichtag gilt das strenge Niederstwertprinzip (§ 207 UGB): Liegt der aus dem erzielbaren Verkaufserlös abgeleitete Wert darunter, ist abzuwerten. Nachträglicher Wegfall des Abwertungsgrunds löst die Zuschreibungspflicht nach § 208 UGB aus.