Konto 0660 sammelt betriebliche Fahrzeuge, die weder PKW (0640) noch LKW (0650) sind — Gabelstapler, Anhänger, Arbeitsmaschinen mit Kennzeichen oder Krafträder. Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt von der Fahrzeugart ab: Für Krafträder greift das Vorsteuerabzugsverbot wie beim PKW, für Stapler und Arbeitsmaschinen in der Regel nicht. Die Abschreibung läuft über 7060 auf das Wertberichtigungskonto 0690.
Einordnung: Kontenklasse 0 (Anlagevermögen) · Bilanz.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Anschaffung eines Gabelstaplers, Anhängers oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine.
- Zugang eines Kraftrads oder sonstigen Fahrzeugs, das keinem der Konten 0640 oder 0650 zuzuordnen ist.
Personenkraftwagen gehören auf 0640, Lastkraftwagen auf 0650. Für die Vorsteuerfrage ist die Fahrzeugart entscheidend: Bei Krafträdern greift das Vorsteuerabzugsverbot des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG, bei Staplern und Arbeitsmaschinen nicht. Die Einordnung im Einzelfall ist Sache der steuerlichen Vertretung.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 0660 Sonstige Fahrzeuge | 18.000,00 € | |
| 2500 Vorsteuern | 3.600,00 € | |
| 2800 Bank (Standard) | 21.600,00 € |
Ein Gabelstapler ist keine Straßen-Kfz im Sinne des Vorsteuerabzugsverbots; die Vorsteuer ist abziehbar, aktiviert werden die Netto-Anschaffungskosten.