Konto 7060 nimmt die planmäßige AfA auf betriebliche Fahrzeuge auf. Für Personen- und Kombinationskraftwagen schreibt § 8 Abs. 6 EStG eine Mindestnutzungsdauer von acht Jahren vor; zusätzlich begrenzt die Angemessenheitsgrenze von 40.000 € die abschreibbaren Anschaffungskosten (Luxustangente). Die kumulierte Fahrzeug-AfA läuft auf 0690.
Einordnung: Kontenklasse 7 (Sonstiger betrieblicher Aufwand) · Gewinn- und Verlustrechnung.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Jährliche planmäßige AfA auf betriebliche Pkw, Lkw und sonstige Fahrzeuge.
Laufende Fahrzeugkosten (Service, Treibstoff, Versicherung) gehören auf 7370/7390/7380, nicht auf das AfA-Konto. Der Restbuchwert beim Verkauf eines Fahrzeugs wird auf 8650 abgesetzt.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 7060 Abschreibungen Fahrzeuge | 5.000,00 € | |
| 0690 Kumulierte Abschreibungen BGA/Fahrzeuge | 5.000,00 € |
Bei einem Pkw ist die AfA auf Basis von höchstens 40.000 € über mindestens acht Jahre zu bemessen; die AfA wird indirekt auf 0690 gesammelt.