Auf 9630 werden die Pflichtbeiträge des Unternehmers zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) erfasst, wenn sie über die private Sphäre abgewickelt werden. Das getrennte Unterkonto macht die SVS-Beiträge im Kapitalkonto sichtbar, statt sie in den allgemeinen Entnahmen (9610) untergehen zu lassen. Es ist damit ein Spezialfall der Privatentnahme.
Einordnung: Kontenklasse 9 (Eigenkapital und Abschluss) · Abschlusskonten.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 9630 Privat-Sozialversicherung (SVS) | 2.145,00 € | |
| 2800 Bank (Standard) | 2.145,00 € |
Der vom Geschäftskonto bezahlte SVS-Beitrag wird als private Bewegung auf 9630 im Soll erfasst. Das getrennte Konto erhält die Übersicht über die Beitragslast.