Kapitalrücklagen entstehen — anders als Gewinnrücklagen — nicht aus erwirtschafteten Gewinnen, sondern durch Einzahlungen der Gesellschafter über den Nennwert hinaus. Typischer Fall ist das Agio (Aufgeld) bei der Ausgabe von Anteilen oder ein nicht rückzahlbarer Gesellschafterzuschuss. 9100 ist das Sammelkonto; § 229 Abs. 2 UGB unterscheidet in der Bilanz zwischen gebundenen (9110) und nicht gebundenen (9150) Kapitalrücklagen.
Einordnung: Kontenklasse 9 (Eigenkapital und Abschluss) · Abschlusskonten.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Bei einem Agio, das über den Nennbetrag der Anteile hinaus einbezahlt wird.
- Bei nicht rückzahlbaren Zuschüssen der Gesellschafter in das Eigenkapital.
Der Nennbetrag der Anteile selbst gehört auf 9000 (gezeichnetes Kapital), nicht in die Kapitalrücklage. Aus dem Jahresergebnis dotierte Rücklagen sind Gewinnrücklagen (9200) und keine Kapitalrücklagen. Für die Bilanzgliederung nach § 229 UGB ist zwischen der auflösungsbeschränkten gebundenen Rücklage (9110) und der frei verwendbaren Rücklage (9150) zu trennen.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 2800 Bank (Standard) | 7.500,00 € | |
| 9100 Kapitalrücklagen | 7.500,00 € |
Der über den Nennwert hinaus geleistete Betrag fließt dem Bankkonto zu und wird als Kapitalrücklage im Eigenkapital ausgewiesen. In der Bilanz zählt ein Agio zur gebundenen Kapitalrücklage.