Der Gewinnvortrag ist der Teil des Bilanzgewinns, der nach der Ergebnisverwendung weder ausgeschüttet noch in eine Rücklage eingestellt wurde und auf neue Rechnung vorgetragen wird. Er verbindet damit ein Geschäftsjahr mit dem nächsten und erhöht rechnerisch den ausschüttbaren Bilanzgewinn des Folgejahres. In der Bilanz erscheint er als eigener Posten im Eigenkapital nach § 224 UGB.
Einordnung: Kontenklasse 9 (Eigenkapital und Abschluss) · Abschlusskonten.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Nach der Ergebnisverwendung, wenn ein Restgewinn nicht ausgeschüttet oder in Rücklagen eingestellt, sondern vorgetragen wird.
- Bei der Übernahme des Vorjahres-Gewinnvortrags in das neue Geschäftsjahr.
Der laufende Jahresüberschuss steht zunächst auf 9500; erst der nach Verwendung verbleibende Rest wird auf 9300 vorgetragen. Ein vorzutragender Verlust gehört spiegelbildlich auf 9400 (Verlustvortrag). In Rücklagen eingestellte Beträge laufen über 9200, nicht über den Gewinnvortrag.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 9500 Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 4.250,00 € | |
| 9300 Gewinnvortrag | 4.250,00 € |
Der nach Ausschüttung und Rücklagendotierung verbleibende Gewinn wird vom Ergebniskonto auf den Gewinnvortrag umgebucht und steht im Folgejahr für die Verwendung zur Verfügung.