Konto 6400 erfasst den freiwilligen Sozialaufwand — Leistungen, zu denen der Dienstgeber gesetzlich nicht verpflichtet ist, etwa Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Essenszuschüsse oder Aufmerksamkeiten an das Personal. Abzugrenzen ist der gesetzliche Sozialaufwand (6300), der auf einer gesetzlichen Beitragspflicht beruht. Bei freiwilligen Leistungen ist stets zu prüfen, ob und in welcher Höhe sie beim Beschäftigten lohnsteuer- und beitragsfrei bleiben.
Einordnung: Kontenklasse 6 (Personalaufwand) · Gewinn- und Verlustrechnung.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6400 Freiwilliger Sozialaufwand | 600,00 € | |
| 2800 Bank (Standard) | 600,00 € |
Die Kosten des Betriebsausflugs sind freiwilliger Sozialaufwand auf 6400; die Zahlung mindert das Bankkonto. Ob die Zuwendung beim Personal steuer- und beitragsfrei bleibt, richtet sich nach den lohnsteuerlichen Freibeträgen.