Konto 5400 erfasst Bezugsnebenkosten des Wareneingangs — Eingangsfrachten, Zoll, Speditions- und Transportversicherungskosten. Sie gehören betriebswirtschaftlich zu den Anschaffungskosten der bezogenen Waren (§ 203 Abs. 2 UGB) und werden aus praktischen Gründen auf einem eigenen Konto gesammelt. Ein typischer Beleg ist die Frachtrechnung des Spediteurs zu einer Warenlieferung aus dem Ausland.
Einordnung: Kontenklasse 5 (Materialaufwand und Wareneinsatz) · Gewinn- und Verlustrechnung.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 5400 Bezugsnebenkosten | 450,00 € | |
| 2500 Vorsteuern | 90,00 € | |
| 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 540,00 € |
Der Nettobetrag der Fracht geht auf 5400, die Vorsteuer auf 2500, die Bruttoschuld auf 3300. Als Anschaffungsnebenkosten erhöhen sie den Wert der zugegangenen Waren.
Steuerbezug
Steuercode: V20 · UVA-Kennzahl: 060. Eingangsfrachten tragen in der Regel 20 % Vorsteuer (Steuercode V20), die in UVA-KZ 060 fließt. Zoll selbst ist keine Vorsteuer, sondern erhöht als Abgabe die Anschaffungskosten.