Konto 3545 erfasst die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), die beim Import von Waren aus dem Drittland anfällt und über das Abgabenkonto beim Finanzamt geschuldet wird (§ 26 Abs. 3 Z 2 UStG). Statt die EUSt beim Zoll zu entrichten, wird sie in diesem Verfahren auf dem Abgabenkonto verbucht und in der UVA erklärt. Der Betrag ist zugleich als Vorsteuer abziehbar (Gegenkonto 2508), sofern die Abzugsvoraussetzungen erfüllt sind.
Einordnung: Kontenklasse 3 (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) · Bilanz.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 2508 Vorsteuer aus EUSt (Abgabenkonto) | 1.240,00 € | |
| 3545 Einfuhrumsatzsteuer (Abgabenkonto) | 1.240,00 € |
Die auf dem Abgabenkonto geschuldete Einfuhrumsatzsteuer wird als Verbindlichkeit erfasst und zugleich als Vorsteuer abgezogen (2508). Bei voller Abzugsberechtigung ist der Vorgang liquiditätsneutral.
Steuerbezug
Steuercode: IMP. Die auf dem Abgabenkonto geschuldete Einfuhrumsatzsteuer und der korrespondierende Vorsteuerabzug (2508) sind in der UVA gesondert auszuweisen; die konkreten Kennzahlen hängen von der gewählten Abzugsvariante (§ 12 Abs. 1 Z 2 UStG) ab. Die Beurteilung im Einzelfall ist Sache der steuerlichen Vertretung.