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Konto 2300Kassa

Klasse 2 · Forderungen und GeldkontenAktivkontoZugänge im Soll, Abgänge im Haben

Konto 2300 bildet den Bargeldbestand des Unternehmens ab — den physischen Inhalt der Geschäftskassa. Als Aktivkonto mehrt es sich mit jeder Bareinnahme im Soll und mindert sich mit jeder Barausgabe im Haben. Der Buchstand muss jederzeit mit dem tatsächlich gezählten Bargeld übereinstimmen (Kassasturzfähigkeit); ein negativer Kassastand ist rechnerisch unmöglich und ein sicheres Indiz für einen Buchungsfehler. Bei Barumsätzen kann zusätzlich die Registrierkassenpflicht zu beachten sein.

Einordnung: Kontenklasse 2 (Forderungen und Geldkonten) · Bilanz.

Wann buche ich auf dieses Konto?

  • Bareinnahmen aus dem Verkauf — die Tageslosung wird gegen die Erlöskonten (4000 ff.) und die Umsatzsteuer gebucht.
  • Barausgaben für Kleinbeträge — Porto, Trinkgeld, kleinere Materialeinkäufe gegen das jeweilige Aufwandskonto.
  • Bareinzahlungen auf das Bankkonto oder Behebungen laufen über das Geldtransitkonto 2770, um Doppelerfassungen zwischen Kassabuch und Bankauszug zu vermeiden.

Unbare Zahlungen (Karte, Überweisung) gehören nicht auf 2300, sondern auf das Bankkonto 2800. Eine zweite, örtlich getrennte Kassa (Filiale, Nebenbetrieb) wird auf 2870 geführt. Noch nicht eingelöste Kundenschecks sind kein Bargeld und stehen auf 2400. Der Kassastand muss jederzeit mit dem tatsächlich gezählten Bargeld übereinstimmen (Kassasturzfähigkeit).

Buchungssätze

Bare Tageslosung, 792,00 € brutto (20 % USt)
SollHabenBetrag
2300 Kassa792,00 €
4000 Erlöse 20% USt660,00 €
3501 USt 20%132,00 €

Der Bargeldzugang mehrt die Kassa im Soll. Der Nettoerlös geht auf das Erlöskonto, die enthaltene Umsatzsteuer auf das USt-Konto.

Bareinzahlung von 500,00 € auf das Bankkonto (über Geldtransit)
SollHabenBetrag
2770 Geldtransit500,00 €
2300 Kassa500,00 €
2800 Bank (Standard)500,00 €
2770 Geldtransit500,00 €

Weil Kassabuchung (Tag der Einzahlung) und Bankgutschrift (Wertstellung) zeitlich auseinanderfallen können, läuft der Transfer über 2770. Das Transitkonto gleicht sich nach beiden Buchungen wieder auf null aus.

Hinweis zur Nummerierung

Im üblichen österreichischen Einheitskontenrahmen wird die Kassa meist im Bereich 27xx (oft 2700) und die Bank bei 28xx (2800) geführt. Weitere Bankkonten werden dann üblicherweise als 2801, 2802 usw. angelegt, teils auch als 3er-Konten, wenn das Konto auch Kredite bzw. Überziehungen aufnehmen kann. Der Numeris-Kontenrahmen führt die Kassa auf 2300 und die Bank auf 2800 — beim Vergleich mit anderen Kontenplänen lohnt daher ein Blick auf die konkrete Kontenbeschreibung.

Kassasturzfähigkeit und Barbewegungs-Verordnung

Die Kassa ist der Bargeldbestand des Unternehmens und als Aktivkonto mit dem tatsächlichen Kassenstand deckungsgleich zu führen. Die Barbewegungs-Verordnung verlangt die tägliche, einzelne Erfassung aller Bareinnahmen und -ausgaben. Zentral ist die Kassasturzfähigkeit: Zu jedem Zeitpunkt muss sich der buchmäßige Kassastand mit dem tatsächlich vorhandenen Bargeld decken. Weicht der gezählte Bestand ab, ist die Differenz als Kassafehlbetrag zu erfassen und aufzuklären. Ein rechnerisch negativer Kassastand ist ausgeschlossen und deutet stets auf einen Fehler hin — die Finanzverwaltung sieht darin einen gravierenden Mangel, der die Schätzungsbefugnis auslösen kann.

Geldtransit statt Direktbuchung

Bewegungen zwischen Kassa und Bank — etwa das Einzahlen der Tageslosung auf das Geschäftskonto — werden nicht direkt von 2300 auf 2800 gebucht, sondern über das Geldtransitkonto 2770. Grund ist die zeitliche Verschiebung zwischen dem Kassaabgang und der Bankgutschrift. Nach beiden Teilbuchungen steht das Transitkonto wieder auf null. So bleiben Kassabuch und Bankauszug unabhängig voneinander stimmig.

Gut zu wissen: Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Bei Barumsätzen kommt eine weitere Ebene hinzu. Wer Barumsätze erzielt und die Grenzen des § 131b BAO überschreitet (Jahresumsatz über 15.000 € und davon Barumsatz über 7.500 €), muss eine manipulationssichere Registrierkasse im Sinne der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) verwenden. Zusätzlich gilt die Belegerteilungspflicht: Für jeden Barumsatz ist dem Kunden ein Beleg auszuhändigen, ein Durchschlag verbleibt im Betrieb. Diese Belege bzw. die daraus ermittelte Tageslosung sind die Grundlage der Buchung auf 2300. Ob und in welchem Umfang diese Pflichten greifen, ist im Einzelfall zu prüfen.

Häufige Fragen

Fachlich geprüft am 8.7.2026.

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