Auf 9400 wird ein nicht gedeckter Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorgetragen. Der Verlustvortrag ist ein negativer Eigenkapitalposten und mindert den Bilanzgewinn des Folgejahres, bis er durch spätere Gewinne aufgezehrt ist. Vom unternehmensrechtlichen Verlustvortrag zu unterscheiden ist der steuerliche Verlustvortrag der Mehr-Weniger-Rechnung, der eigenen Regeln (§ 18 Abs. 6 EStG, § 8 Abs. 4 KStG) folgt.
Einordnung: Kontenklasse 9 (Eigenkapital und Abschluss) · Abschlusskonten.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Wenn ein Jahresfehlbetrag nicht durch Rücklagen oder Gewinnvortrag gedeckt und auf das nächste Jahr vorgetragen wird.
- Bei der Übernahme des Vorjahres-Verlustvortrags in das neue Geschäftsjahr.
Ein Gewinn wird spiegelbildlich über 9300 (Gewinnvortrag) fortgeführt. Der laufende Jahresfehlbetrag steht zunächst auf 9500. Der handelsrechtliche Verlustvortrag ist nicht mit dem steuerlichen Verlustvortrag gleichzusetzen; letzterer wird außerbücherlich in der Steuererklärung geführt.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 9400 Verlustvortrag | 6.700,00 € | |
| 9500 Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 6.700,00 € |
Der nicht gedeckte Fehlbetrag wird vom Ergebniskonto auf den Verlustvortrag übernommen. Als negativer Eigenkapitalposten reduziert er das Eigenkapital und den künftigen Bilanzgewinn.