Satzungsmäßige Rücklagen beruhen nicht auf dem Gesetz, sondern auf einer Vorgabe im Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung. Die Gesellschaft verpflichtet sich darin selbst, einen Teil des Gewinns einzubehalten — etwa für Investitionen oder als zusätzlichen Kapitalpuffer. Verwendung und Auflösung richten sich nach der satzungsmäßigen Zweckbestimmung.
Einordnung: Kontenklasse 9 (Eigenkapital und Abschluss) · Abschlusskonten.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 9500 Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 4.800,00 € | |
| 9220 Satzungsmäßige Rücklagen | 4.800,00 € |
Der satzungsmäßig vorgeschriebene Anteil des Jahresüberschusses wird der Rücklage zugeführt und bindet insoweit das Eigenkapital.