Die gesetzliche Rücklage ist eine gesetzlich vorgeschriebene Gewinnrücklage. Sie schützt die Gläubiger, indem ein Teil des Gewinns dauerhaft im Unternehmen gebunden bleibt und nicht ausgeschüttet werden darf. Ihre Dotierung erfolgt aus dem Jahresergebnis; die Verwendung ist — ähnlich der gebundenen Kapitalrücklage — auf den Verlustausgleich beschränkt.
Einordnung: Kontenklasse 9 (Eigenkapital und Abschluss) · Abschlusskonten.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 9500 Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 3.500,00 € | |
| 9210 Gesetzliche Rücklage | 3.500,00 € |
Im Rahmen der Ergebnisverwendung wird ein Teil des Jahresüberschusses der gesetzlichen Rücklage zugeführt. Das Eigenkapital bleibt in Summe gleich, sein gebundener Anteil wächst.