Auf 4700 wird der Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagevermögen erfasst — etwa der Verkauf einer gebrauchten Maschine, eines Firmen-Kfz oder von Büroausstattung. Es handelt sich nicht um laufende Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft; der Erlös steht dem abgehenden Restbuchwert (8650) gegenüber. Die Differenz aus Verkaufserlös und Buchwert ergibt den Buchgewinn oder Buchverlust des Anlagenabgangs.
Einordnung: Kontenklasse 4 (Erlöse) · Gewinn- und Verlustrechnung.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Verkauf eines Gegenstands des Anlagevermögens (Maschine, Fahrzeug, EDV, Einrichtung) gegen Entgelt.
- Fakturierung des Veräußerungspreises einer Anlage — parallel wird der Restbuchwert über 8650 ausgebucht.
Laufende Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Handelswaren oder Dienstleistungen gehören auf 4000 bis 4200, nicht auf 4700. Der Restbuchwert der abgehenden Anlage wird nicht auf 4700, sondern als Aufwand auf 8650 (Buchwert abgegangener Anlagen) gebucht. Übersteigt der Erlös den Buchwert deutlich, weist der Kontenrahmen den Buchgewinn auch über 8920 (Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen) aus.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 2000 Forderungen aus L+L | 7.200,00 € | |
| 4700 Erlöse aus Anlagenverkauf | 6.000,00 € | |
| 3501 USt 20% | 1.200,00 € |
Der Nettoverkaufspreis geht auf 4700, die 20 % Umsatzsteuer auf 3501, die Bruttoforderung auf das Debitorenkonto. Der Anlagenverkauf ist umsatzsteuerpflichtig wie ein normaler Umsatz.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 8650 Buchwert abgegangener Anlagen | 4.000,00 € | |
| 0400 Maschinen | 4.000,00 € |
Der noch nicht abgeschriebene Restbuchwert wird als Aufwand ausgebucht. Aus dem Erlös (6.000,00 €) abzüglich Buchwert (4.000,00 €) ergibt sich hier ein Buchgewinn von 2.000,00 €.
Steuerbezug
Steuercode: U20 · UVA-Kennzahl: 000, 022. Der Verkauf eines Anlageguts ist grundsätzlich mit 20 % umsatzsteuerpflichtig (Steuercode U20); Bemessung in KZ 000, Steuer in KZ 022. Sonderfälle wie die Differenzbesteuerung oder steuerfreie Grundstücksumsätze sind gesondert zu prüfen.