Konto 4600 erfasst steuerfreie Ausfuhrlieferungen in Drittländer außerhalb der EU — etwa den Warenversand in die Schweiz, nach Großbritannien oder in die USA. Die Steuerfreiheit nach § 7 UStG setzt einen Ausfuhrnachweis voraus (Ausgangsvermerk der Zollbehörde oder gleichwertiger Beleg). Ohne diesen Nachweis ist die Lieferung wie ein steuerpflichtiger Inlandsumsatz zu behandeln.
Einordnung: Kontenklasse 4 (Erlöse) · Gewinn- und Verlustrechnung.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Warenlieferung an einen Abnehmer in einem Drittland (Nicht-EU), bei der die Ware das Gemeinschaftsgebiet verlässt.
- Ausfuhr, für die ein zollrechtlicher Ausfuhrnachweis vorliegt.
Steuerfreie Lieferungen an Unternehmer innerhalb der EU sind keine Ausfuhren, sondern innergemeinschaftliche Lieferungen und gehören auf 4500. Steuerpflichtige Inlandsumsätze werden auf 4000/4100/4200 gebucht. Sonstige Leistungen an ausländische Empfänger richten sich nach dem Leistungsort und sind gesondert zu prüfen.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 2000 Forderungen aus L+L | 12.500,00 € | |
| 4600 Erlöse Drittland (Export) | 12.500,00 € |
Die Ausfuhr wird ohne Umsatzsteuer fakturiert. Die Forderung entspricht dem Nettobetrag; eine Steuerzeile entfällt, weil der Umsatz nach § 7 UStG steuerfrei ist.
Steuerbezug
Steuercode: AUS · UVA-Kennzahl: 011. Ausfuhrlieferungen in Drittländer sind nach § 7 UStG echt steuerfrei (mit Vorsteuerabzug) und werden in der UVA in Kennzahl 011 ausgewiesen. Voraussetzung ist der buch- und belegmäßige Ausfuhrnachweis.