Konto 4400 sammelt steuerfreie Inlandsumsätze, die typischerweise unter die unechte Steuerbefreiung des § 6 UStG fallen — etwa Umsätze von Ärzten, Versicherungsvertretern, bestimmten Bildungsleistungen oder Kleinunternehmern. Kennzeichen der unechten Befreiung ist der Verlust des Vorsteuerabzugs aus den damit zusammenhängenden Eingangsleistungen. Das grenzt 4400 klar von den echt befreiten Export- und EU-Umsätzen ab.
Einordnung: Kontenklasse 4 (Erlöse) · Gewinn- und Verlustrechnung.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 2000 Forderungen aus L+L | 1.480,00 € | |
| 4400 Erlöse Inland steuerfrei | 1.480,00 € |
Die Leistung wird ohne Umsatzsteuer fakturiert. Bei unechter Befreiung ist zu beachten, dass die Vorsteuer aus zugehörigen Eingangsrechnungen nicht abziehbar ist.