Konto 2030 nimmt Forderungen aus Lieferungen in Drittländer außerhalb der EU auf. Solche Ausfuhrlieferungen sind bei Nachweis der Ausfuhr steuerfrei; die Rechnung wird netto ohne Umsatzsteuer gestellt. Typisch ist der Zollnachweis (Ausgangsvermerk) als Beleg für die Steuerfreiheit.
Einordnung: Kontenklasse 2 (Forderungen und Geldkonten) · Bilanz.
Wann buche ich auf dieses Konto?
- Bei Ausfuhrlieferungen an Abnehmer in Drittländern (außerhalb der EU) mit entsprechendem Ausfuhrnachweis.
Lieferungen an EU-Unternehmer sind innergemeinschaftliche Lieferungen (2020), Inlandslieferungen laufen über 2010. Ohne gültigen Ausfuhrnachweis ist die Steuerfreiheit der Ausfuhr nicht gesichert; die Beurteilung im Einzelfall ist Sache der steuerlichen Vertretung.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 2030 Forderungen aus L+L Drittland | 6.500,00 € | |
| 4600 Erlöse Drittland (Export) | 6.500,00 € |
Die steuerfreie Ausfuhr wird netto fakturiert; Forderung und Exporterlös sind betragsgleich, österreichische Umsatzsteuer fällt nicht an.
Steuerbezug
Steuercode: AUS · UVA-Kennzahl: 011. Die steuerfreie Ausfuhrlieferung ins Drittland wird in der UVA in Kennzahl 011 ausgewiesen. Voraussetzung ist der buchmäßige und der Ausfuhrnachweis (§ 7 UStG).