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Digitale Buchhaltung in Österreich — Der komplette Guide

BuchhaltungDigitalisierungÖsterreichKMUÖKRUGB

Einführung: Warum digitale Buchhaltung kein Luxus mehr ist

Die Zeiten, in denen Buchhaltung gleichbedeutend war mit Aktenordnern voller Papierbelege, handschriftlichen Kassabüchern und dem jährlichen Schuhkarton beim Steuerberater, sind vorbei. Digitale Buchhaltung ist für österreichische Unternehmen 2026 keine Option mehr — sie ist eine Notwendigkeit.

Die Gründe dafür sind vielfältig: Das Finanzamt akzeptiert seit Jahren elektronische Einreichungen über FinanzOnline. Die Registrierkassenpflicht (RKSV) verlangt digitale Aufzeichnungen. Und die EU treibt mit der E-Rechnung (Peppol) die Digitalisierung weiter voran. Gleichzeitig bieten moderne Buchhaltungslösungen mit OCR-Erkennung, KI-gestützter Belegerfassung und automatischem Bank-Import Möglichkeiten, die vor wenigen Jahren noch undenkbar waren.

Dieser Guide richtet sich an Einzelunternehmer, Freiberufler, GmbH-Geschäftsführer und KMU-Verantwortliche in Österreich, die ihre Buchhaltung digitalisieren wollen — oder die bereits digital arbeiten und ihr Setup optimieren möchten. Wir behandeln alle relevanten Aspekte: von den gesetzlichen Grundlagen über die Wahl des richtigen Systems bis hin zur konkreten Umsetzung.


Die gesetzlichen Grundlagen in Österreich

Bevor wir über Software und Automatisierung sprechen, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen klar sein. In Österreich sind drei Gesetze für die Buchhaltung zentral:

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Das UGB (§§ 189–216) regelt die Buchführungspflicht. Es bestimmt, wer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist und welche Anforderungen an den Jahresabschluss gestellt werden.

Wer muss doppelt buchen?

  • Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) — unabhängig vom Umsatz
  • Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit einem Umsatz über €700.000 in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (oder einmalig über €1.000.000)
  • Unternehmer, die freiwillig im Firmenbuch eingetragen sind

Das UGB definiert auch die Größenklassen für Kapitalgesellschaften (§ 221 UGB), die bestimmen, welche Anhangangaben im Jahresabschluss erforderlich sind:

GrößenklasseBilanzsummeUmsatzMitarbeiter
Kleinst≤ €350.000≤ €700.000≤ 10
Klein≤ €5 Mio.≤ €10 Mio.≤ 50
Mittel≤ €20 Mio.≤ €40 Mio.≤ 250
GroßDarüberDarüber> 250

Bundesabgabenordnung (BAO)

Die BAO ist das zentrale Steuerverfahrensgesetz. Für die Buchhaltung besonders relevant:

  • § 131 BAO: Allgemeine Buchführungspflichten — Bücher und Aufzeichnungen müssen so geführt werden, dass ein sachverständiger Dritter sich in angemessener Zeit einen Überblick verschaffen kann.
  • § 132 BAO: Aufbewahrungspflicht — 7 Jahre für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, auf das sich die Unterlagen beziehen.
  • § 131 Abs. 3 BAO: Digitale Aufzeichnungen sind zulässig, sofern die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist.

Praxistipp: Die 7-Jahres-Frist gilt als Minimum. Bei Grundstückstransaktionen verlängert sich die Frist auf 22 Jahre (§ 132 Abs. 1 BAO i.V.m. § 18 Abs. 12 UStG). Es empfiehlt sich, im Zweifel länger aufzubewahren.

Umsatzsteuergesetz (UStG)

Das UStG 1994 regelt die Umsatzbesteuerung. Für die digitale Buchhaltung relevant:

  • Steuersätze: 20% (Normalsteuersatz), 10% (ermäßigt, z.B. Lebensmittel, Miete), 13% (Sondersatz, z.B. Blumen, Kultur)
  • Vorsteuerabzug: Nur mit ordnungsgemäßer Rechnung (§ 11 UStG)
  • Rechnungsmerkmale (§ 11 Abs. 1 UStG): Name, Anschrift, UID-Nummer, Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Entgelt, Steuersatz, Steuerbetrag
  • Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG): Befreiung bei Nettoumsatz unter €42.000 (seit 2025)

EAR vs. doppelte Buchhaltung: Was gilt für wen?

In Österreich gibt es zwei Systeme der Gewinnermittlung, die sich grundlegend in der Komplexität unterscheiden:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR)

Die EAR (§ 4 Abs. 3 EStG) ist die einfachere Methode. Sie erfasst Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip — also dann, wenn das Geld tatsächlich fließt.

Wer darf die EAR anwenden?

  • Einzelunternehmer und Personengesellschaften unter der UGB-Schwelle (€700.000 / €1.000.000)
  • Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten etc.) — unabhängig vom Umsatz
  • Kleinunternehmer

Vorteile der EAR:

  • Einfachere Buchführung, keine Bilanz erforderlich
  • Steuerung des Gewinns durch zeitliche Verschiebung von Zahlungen
  • Geringerer Aufwand für die laufende Buchhaltung

Nachteile der EAR:

  • Keine Bilanz → eingeschränkte Aussagekraft für Banken und Investoren
  • Periodenabgrenzung nur eingeschränkt möglich
  • Kein Überblick über offene Forderungen und Verbindlichkeiten im System

Doppelte Buchhaltung (Bilanzierung)

Die doppelte Buchhaltung nach dem UGB erfasst jeden Geschäftsfall als Buchungssatz mit Soll und Haben. Es gilt das Periodenprinzip — Erträge und Aufwendungen werden dem Zeitraum zugeordnet, in dem sie wirtschaftlich entstehen, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.

Wer muss bilanzieren?

  • Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
  • Einzelunternehmer und Personengesellschaften über der UGB-Schwelle
  • Unternehmen, die freiwillig bilanzieren (z.B. für bessere Kreditwürdigkeit)

Vorteile der doppelten Buchhaltung:

  • Vollständiges Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • Periodengerechte Gewinnermittlung
  • Notwendig für professionelle Unternehmenssteuerung
  • Pflicht für Kapitalgesellschaften

Wichtig: Eine digitale Buchhaltungssoftware sollte beide Systeme unterstützen, damit der Umstieg von EAR auf doppelte Buchhaltung bei Wachstum nahtlos möglich ist.


Der österreichische Kontenrahmen (ÖKR)

Der Einheitliche Kontenrahmen (EKR) — umgangssprachlich oft ÖKR genannt — ist das Rückgrat der österreichischen Buchhaltung. Er unterscheidet sich fundamental vom deutschen SKR 03 oder SKR 04.

Aufbau des ÖKR

Der ÖKR gliedert sich in 10 Kontenklassen (0–9):

KlasseBezeichnungBeispiele
0Anlagevermögen0100 Grundstücke, 0600 Maschinen, 0800 Firmenwert
1Vorräte1000 Rohstoffe, 1400 Handelswaren
2Forderungen, Wertpapiere, liquide Mittel2000 Forderungen aus L&L, 2700 Kassa, 2800 Bank
3Verbindlichkeiten, Rückstellungen3300 Verbindlichkeiten aus L&L, 3000 Rückstellungen
4Betriebliche Erträge4000 Erlöse Inland 20%, 4100 Erlöse Inland 10%
5Materialaufwand, Wareneinsatz5000 Wareneinsatz, 5100 Rohstoffe
6Personalaufwand6000 Löhne, 6200 Gehälter, 6600 SV-Beiträge
7Sonstiger betrieblicher Aufwand7100 Miete, 7300 Versicherungen, 7400 Reisekosten
8Finanzerträge und -aufwendungen8000 Zinserträge, 8200 Zinsaufwand
9Abschlusskonten9800 Privat, 9890 SBE (Schlussbilanzkonto)

Warum der ÖKR wichtig ist

Eine Buchhaltungssoftware, die den ÖKR nicht nativ unterstützt, ist für den österreichischen Markt unbrauchbar. Denn:

  • Die UVA-Kennzahlen basieren auf der korrekten Kontenzuordnung
  • Die Bilanz und GuV nach UGB setzen die richtige Kontenstruktur voraus
  • Der Steuerberater erwartet Daten im ÖKR-Format (BMD, RZL)
  • Behördliche Betriebsprüfungen referenzieren den ÖKR

Numeris verwendet den ÖKR als Standard-Kontenrahmen mit über 400 vordefinierten Konten. Unternehmer können weitere Konten anlegen, ohne die Grundstruktur zu verlassen.


Belegarchivierung nach BAO

Die korrekte Archivierung von Belegen ist eine der größten Herausforderungen bei der Digitalisierung der Buchhaltung. Die BAO stellt klare Anforderungen:

Grundprinzipien der ordnungsgemäßen Belegarchivierung

  1. Vollständigkeit: Jeder Geschäftsfall muss durch einen Beleg nachgewiesen werden.
  2. Ordnung: Belege müssen systematisch abgelegt und leicht auffindbar sein.
  3. Unveränderbarkeit: Einmal archivierte Belege dürfen nicht nachträglich verändert werden. Änderungen müssen nachvollziehbar protokolliert werden.
  4. Zugänglichkeit: Belege müssen während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar und reproduzierbar sein.

Digitale Belege: Was ist erlaubt?

Seit der Novelle der BAO sind digitale Belege den Papierbelegen gleichgestellt, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Inhaltsgleiche Wiedergabe: Das digitale Abbild muss mit dem Original inhaltlich übereinstimmen.
  • Lesbarkeit: Die Dateien müssen während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar bleiben (Achtung bei proprietären Formaten!).
  • Verknüpfung: Jeder digitale Beleg muss dem zugehörigen Buchungssatz eindeutig zuordenbar sein.
  • Protokollierung: Änderungen und Zugriffe müssen protokolliert werden (Audit-Trail).

Empfohlene Formate für die Langzeitarchivierung

FormatEignungAnmerkung
PDF/ASehr gutISO-Standard für Langzeitarchivierung
PDFGutWeit verbreitet, aber nicht alle Varianten langzeitstabil
TIFFGutVerlustfrei, aber große Dateien
JPGBedingtVerlustbehaftet, nur bei ausreichender Qualität
XMLSehr gutStrukturierte Daten, ideal für E-Rechnungen

Praxistipp: Scannen Sie Papierbelege in PDF/A-Format mit mindestens 300 dpi. Bewahren Sie das Original zusätzlich auf, bis die nächste Betriebsprüfung abgeschlossen ist — auch wenn die BAO das nicht zwingend verlangt.

Das Kassabuch: Sonderfall bei der Digitalisierung

Bargeschäfte unterliegen besonderen Aufzeichnungspflichten. Das Kassabuch muss:

  • Täglich geführt werden (Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht)
  • Den Kassastand jederzeit erkennen lassen
  • Einnahmen und Ausgaben chronologisch erfassen
  • Bei Verwendung einer Registrierkasse: RKSV-Anforderungen erfüllen (Signierung, DEP, Jahresbeleg)

Automatisierung: OCR, KI und Bank-Import

Die digitale Buchhaltung entfaltet ihren vollen Nutzen erst durch Automatisierung. Drei Technologien sind dabei entscheidend:

OCR (Optical Character Recognition)

OCR-Technologie erkennt Text in Bildern und PDF-Dateien. In der Buchhaltung bedeutet das: Aus einem Foto der Rechnung werden strukturierte Daten.

Moderne OCR-Systeme erkennen:

  • Lieferant (Name, Adresse, UID-Nummer)
  • Rechnungsnummer und -datum
  • Leistungsdatum
  • Einzelpositionen mit Mengen und Preisen
  • Gesamtbetrag (netto, brutto, USt)
  • Steuersatz und Steuerbetrag
  • Bankverbindung

Die Erkennungsrate liegt bei guten Systemen bei über 95% für standardisierte Rechnungen (z.B. Energieversorger, Telekom, Versicherungen). Bei handschriftlichen Belegen oder ungewöhnlichen Layouts sinkt die Rate.

KI-gestützte Klassifikation

OCR allein reicht nicht. Die erkannten Daten müssen interpretiert werden:

  • Welcher USt-Code gilt? (V20, V10, V13, V00, IGE, RC)
  • Auf welches Aufwandskonto wird gebucht?
  • Ist es ein Reverse-Charge-Fall?
  • Gibt es eine Verknüpfung zu einem offenen Posten?

Hier kommt Künstliche Intelligenz ins Spiel. Durch maschinelles Lernen erkennt das System Muster:

  • Ein Beleg von der Wiener Städtischen → Konto 7300 (Versicherungsaufwand), V00
  • Eine Rechnung von A1 Telekom → Konto 7200 (Telefon/Internet), V20
  • Ein Amazon-Einkauf mit luxemburgischer UID → RC (Reverse Charge)

Je mehr Belege verarbeitet werden, desto besser werden die Vorschläge. Ein sogenanntes Confidence Routing sorgt dafür, dass nur Vorschläge mit hoher Sicherheit automatisch verbucht werden — unsichere Fälle werden dem Buchhalter zur Prüfung vorgelegt.

Automatischer Bank-Import

Der dritte Baustein der Automatisierung ist der automatische Import von Bankbewegungen. Statt Kontoauszüge manuell abzutippen, werden die Daten direkt aus der Bank übernommen:

  • MT940: Das Standardformat für Kontoauszüge, unterstützt von allen österreichischen Banken
  • CAMT053: Das modernere XML-Format, das MT940 schrittweise ablöst
  • CSV: Als Fallback für Banken, die keinen strukturierten Export anbieten

Nach dem Import werden die Bankbewegungen automatisch den offenen Posten zugeordnet (Matching). Eine Zahlung von €1.200 wird der offenen Rechnung Nr. 2026-0042 über €1.200 zugeordnet. Das System erkennt auch Teilzahlungen, Sammelüberweisungen und Überweisungen mit abweichendem Betrag.

Mehr zum Thema Bank-Integration finden Sie in unserem Fachartikel Bank-Integration und Automatisierung in der Buchhaltung — Teil dieser Guide-Serie auf numeris.at.


Die richtige Software auswählen

Die Auswahl einer Buchhaltungssoftware ist eine Entscheidung, die Sie für Jahre begleitet. Denn ein späterer Wechsel bedeutet Datenmigration, Umgewöhnung und temporären Produktivitätsverlust. Hier sind die Kriterien, die für österreichische Unternehmen zählen:

Muss-Kriterien

  1. ÖKR-konformer Kontenrahmen: Die Software muss den Einheitlichen Kontenrahmen nativ unterstützen. Ein manuelles Mapping von SKR auf ÖKR ist fehleranfällig und zeitaufwändig.

  2. Alle österreichischen USt-Codes: V20, V10, V13, V00, IGE20, IGL, AUS, RC — die Software muss alle Steuerbehandlungen abbilden können.

  3. UVA-Vorbereitung: Automatische Berechnung aller UVA-Kennzahlen (KZ 000–095) auf Basis der Buchungen.

  4. FinanzOnline-kompatibler Export: Die UVA muss als XML-Datei exportierbar sein, die über FinanzOnline eingereicht werden kann.

  5. UID-Validierung: Prüfung der UID-Nummer über VIES (VAT Information Exchange System) — notwendig für innergemeinschaftliche Geschäfte.

  6. UGB-konforme Berichte: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Saldenliste — im österreichischen Format.

  7. BMD/RZL-Export: Die beiden Marktführer bei Steuerberatern in Österreich. Ein Export in deren Format ist für die reibungslose Zusammenarbeit mit dem Steuerberater essentiell.

  8. DSGVO-Konformität: Datenspeicherung in der EU, Auftragsverarbeitervertrag (AVV), Löschkonzept nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen.

Wunsch-Kriterien

  • OCR-Belegerfassung: Automatische Datenextraktion aus Rechnungen und Belegen.
  • Bank-Import: MT940/CAMT053 Import für automatischen Bankabgleich.
  • KI-Unterstützung: Intelligente Kontierungsvorschläge, Anomalie-Erkennung.
  • Anlagenbuchhaltung: AfA-Berechnung nach UGB (linear, degressiv, leistungsabhängig).
  • Mandantenfähigkeit: Für Steuerberater und Unternehmen mit mehreren Firmen.
  • API-Zugang: Für Integrationen mit Warenwirtschaft, CRM und anderen Systemen.
  • Mobile App: Belege unterwegs fotografieren und hochladen.

Cloud vs. On-Premise

KriteriumCloudOn-Premise
InstallationKeineServer erforderlich
UpdatesAutomatischManuell
ZugriffVon überallNur im Netzwerk (VPN)
DatensicherungAutomatischEigene Verantwortung
KostenMonatlich (SaaS)Einmalig + Wartung
DatenschutzPrüfen: Wo liegen die Daten?Volle Kontrolle

Für die meisten KMU ist eine Cloud-Lösung die sinnvollere Wahl: kein Server-Management, automatische Updates, Zugriff von überall. Wichtig ist, dass der Anbieter die Daten in der EU — idealerweise in Österreich oder Deutschland — speichert.


Steuerberater-Integration: BMD und RZL

In Österreich arbeiten die meisten Steuerberater mit BMD (Business Management & Development) oder RZL (Rechenzentrum Linz). Diese Programme sind der De-facto-Standard in der Branche.

Warum der Export wichtig ist

Auch wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst führen, wird Ihr Steuerberater den Jahresabschluss erstellen, die Steuererklärungen einreichen und die UVA prüfen. Dafür braucht er die Buchungsdaten — idealerweise in einem Format, das er direkt importieren kann.

Exportformate

  • BMD-Export: CSV oder XML mit definierten Spalten (Buchungsdatum, Belegnummer, Soll-Konto, Haben-Konto, Betrag, Steuercode, Buchungstext)
  • RZL-Export: Ähnliches Format, aber mit eigenen Spaltenbezeichnungen
  • Universell: DATEV-kompatibles Format (wird auch von österreichischen Steuerberatern teilweise akzeptiert)

Tipp: Klären Sie mit Ihrem Steuerberater vor der Softwareauswahl, welches Importformat er bevorzugt. Das spart späteren Ärger und stundenlange manuelle Nacharbeit.

Zusammenarbeit in Echtzeit

Moderne Cloud-Lösungen ermöglichen es, dem Steuerberater einen Nur-Lese-Zugang einzuräumen. So kann er jederzeit den aktuellen Stand einsehen, Buchungen prüfen und bei Fragen direkt im System kommentieren — ohne dass Daten exportiert und per E-Mail verschickt werden müssen.


Checkliste für den Umstieg auf digitale Buchhaltung

Wenn Sie den Umstieg planen, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

Phase 1: Vorbereitung (2–4 Wochen)

  • Ist-Analyse: Wie wird aktuell gebucht? Welche Systeme sind im Einsatz?
  • Anforderungen definieren: EAR oder doppelte Buchhaltung? Wie viele Belege pro Monat? Welche Integrationen werden benötigt?
  • Steuerberater einbeziehen: Exportformat klären, gemeinsamen Workflow definieren
  • Budget festlegen: Software-Kosten, eventuelle Migrationskosten, Schulungsaufwand
  • Datenschutz prüfen: Wo werden die Daten gespeichert? AVV vorhanden?

Phase 2: Einrichtung (1–2 Wochen)

  • Kontenrahmen einrichten: ÖKR als Basis, individuelle Konten ergänzen
  • Stammdaten anlegen: Debitoren, Kreditoren, UID-Nummern, Bankverbindungen
  • Eröffnungsbilanz erfassen: Salden aus dem Vorjahr übernehmen (bei Systemwechsel)
  • Bankzugänge einrichten: MT940/CAMT053 Export bei der Bank aktivieren
  • Benutzer anlegen: Zugriffsrechte und Rollen definieren

Phase 3: Parallelbetrieb (1–3 Monate)

  • Beide Systeme parallel führen: Altes und neues System gleichzeitig nutzen
  • Belege digitalisieren: Scanner einrichten, OCR-Qualität prüfen
  • Erste UVA im neuen System: Kennzahlen mit dem alten System vergleichen
  • Bank-Import testen: Automatisches Matching prüfen und trainieren
  • Steuerberater-Export testen: Daten exportieren und vom Steuerberater prüfen lassen

Phase 4: Vollbetrieb

  • Altes System abschalten: Aber Daten gemäß Aufbewahrungspflicht archivieren!
  • Prozesse dokumentieren: Wer bucht was? Wer gibt frei? Wie werden Belege archiviert?
  • Regelmäßige Kontrolle: Monatliche Abstimmung der Konten, Saldenliste prüfen
  • Schulungen: Neue Mitarbeiter einweisen, Updates der Software verfolgen

Häufige Fehler beim Umstieg

1. Fehlende Eröffnungsbilanz

Wenn Sie von einem System zum anderen wechseln, müssen die Eröffnungssalden korrekt übernommen werden. Fehlen diese, stimmen die Salden im neuen System nicht — und der Jahresabschluss wird falsch.

2. Kontenrahmen nicht angepasst

Der Standard-ÖKR deckt die Grundbedürfnisse ab. Viele Unternehmen benötigen jedoch individuelle Konten (z.B. nach Projekten, Standorten oder Kostenstellen). Diese Anpassungen sollten zu Beginn gemacht werden, nicht mittendrin.

3. Steuerberater zu spät einbezogen

Der Steuerberater sollte von Anfang an in die Auswahl und Einrichtung einbezogen werden. Nichts ist ärgerlicher, als ein System einzurichten, das der Steuerberater nicht lesen kann.

4. Belege nicht systematisch erfassen

Digitale Buchhaltung funktioniert nur, wenn alle Belege im System sind. Ein Beleg auf dem Schreibtisch, ein anderer in der E-Mail, ein dritter in der App — das führt zu Lücken.

5. Aufbewahrungspflichten ignoriert

Die 7-jährige Aufbewahrungspflicht gilt auch für digitale Belege. Das bedeutet: regelmäßige Backups, redundante Speicherung und ein Löschkonzept, das die Fristen berücksichtigt.


Die Zukunft der Buchhaltung in Österreich

Die Digitalisierung der Buchhaltung steht nicht still. Einige Entwicklungen, die in den nächsten Jahren relevant werden:

E-Rechnung (Peppol)

Die EU treibt die verpflichtende E-Rechnung voran. In Österreich ist seit 2014 die E-Rechnung an den Bund Pflicht. Eine Ausweitung auf B2B-Geschäfte ist absehbar. Wer bereits digital arbeitet, wird den Umstieg leichter schaffen.

Open Banking (PSD2)

Die PSD2-Richtlinie ermöglicht den direkten, automatisierten Zugriff auf Bankkonten über APIs. Das bedeutet: Echtzeit-Banksynchronisation statt manueller MT940-Import. In Österreich bieten erste Banken (Erste Bank, Raiffeisen) bereits PSD2-Schnittstellen an.

KI-basierte Buchführung

Künstliche Intelligenz wird zunehmend Routineaufgaben übernehmen: Belegerfassung, Kontierung, Anomalie-Erkennung, sogar die Vorbereitung von Steuererklärungen. Der Buchhalter wird vom Datenerfasser zum Kontrolleur — und kann sich auf wertschöpfende Aufgaben konzentrieren.

Echtzeit-Reporting

Statt monatlicher Berichte ermöglichen moderne Systeme Echtzeit-Dashboards: BWA, Liquidität, offene Posten — alles auf Knopfdruck, jederzeit aktuell.


Fazit

Die Digitalisierung der Buchhaltung ist für österreichische Unternehmen kein Projekt mit Anfang und Ende — es ist ein fortlaufender Prozess. Die gesetzlichen Anforderungen (UGB, BAO, UStG) bilden den Rahmen. Die Technologie (OCR, KI, Bank-Import) liefert die Werkzeuge. Und die richtige Software bringt beides zusammen.

Wer heute noch analog arbeitet, verliert nicht nur Zeit — er riskiert auch Fehler bei der UVA, Probleme bei Betriebsprüfungen und eine eingeschränkte Sicht auf die eigene Finanzlage.

Der beste Zeitpunkt zum Umstieg war gestern. Der zweitbeste ist heute.

Dieser Artikel ist Teil der umfassenden Guide-Serie zur digitalen Buchhaltung auf numeris.at. Weitere Fachartikel zu den Themen Steuerliche Compliance und Bank-Integration finden Sie in unserem Blog.


Numeris ist eine moderne Buchhaltungsplattform, die speziell für den österreichischen Markt entwickelt wurde. Mit nativem ÖKR, automatischer UVA-Berechnung, KI-gestützter Belegerfassung und Bank-Import bietet Numeris alles, was österreichische KMU für eine effiziente, gesetzeskonforme digitale Buchhaltung brauchen.

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