Konto 8200 nimmt Gewinnausschüttungen und Dividenden auf, die aus Beteiligungen (0800) an anderen Kapitalgesellschaften zufließen. Typischer Beleg ist ein Ausschüttungsbeschluss der Tochtergesellschaft. Für Beteiligungserträge zwischen Kapitalgesellschaften greift regelmäßig die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 KStG (Schachtelprivileg), sodass die Erträge beim empfangenden Unternehmen körperschaftsteuerfrei bleiben.
Einordnung: Kontenklasse 8 (Finanzergebnis) · Gewinn- und Verlustrechnung.
Buchungssätze
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 2800 Bank (Standard) | 12.000,00 € | |
| 8200 Beteiligungserträge | 12.000,00 € |
Die Ausschüttung fließt dem Unternehmen zu und wird als Beteiligungsertrag im Finanzergebnis erfasst; der Beteiligungsbuchwert auf 0800 bleibt unverändert.
Steuerbezug
Steuercode: V00. Beteiligungserträge sind nicht umsatzsteuerbar. Körperschaftsteuerlich sind inländische Beteiligungserträge nach § 10 KStG grundsätzlich steuerfrei; für internationale Schachtelbeteiligungen und Portfoliobeteiligungen gelten eigene Voraussetzungen. Die Beurteilung im Einzelfall ist Sache der steuerlichen Vertretung.