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Reverse Charge in Österreich: Wann, wie und warum

Reverse ChargeUmsatzsteuerEUigE

Was ist Reverse Charge?

Beim Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) schuldet nicht der Leistungserbringer die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger. Das bedeutet: Du als Käufer musst die USt selbst berechnen und an das Finanzamt abführen.

Wann gilt Reverse Charge?

Innergemeinschaftliche Dienstleistungen

Wenn ein Unternehmen aus einem anderen EU-Land eine Dienstleistung an dein österreichisches Unternehmen erbringt (B2B), gilt Reverse Charge.

Beispiel: Ein deutscher Webdesigner erstellt deine Website für €5.000 netto. Die Rechnung kommt ohne USt. Du musst 20% (€1.000) selbst berechnen und in der UVA angeben.

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Beim innergemeinschaftlichen Erwerb (igE) von Waren aus dem EU-Ausland.

Bauleistungen in Österreich

Seit 2002 gilt Reverse Charge auch für bestimmte Bauleistungen in Österreich (§ 19 Abs 1a UStG).

Wie buchst du Reverse Charge richtig?

Schritt 1: Rechnung prüfen

Die Rechnung muss:

  • Ohne USt ausgestellt sein
  • Den Hinweis "Reverse Charge" oder "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" enthalten
  • Die UID-Nummer beider Parteien ausweisen

Schritt 2: USt selbst berechnen

Du berechnest die USt auf den Nettobetrag:

  • €5.000 × 20% = €1.000 USt

Schritt 3: Doppelbuchung

  • USt-Schuld: KZ 057 in der UVA (Reverse Charge)
  • Vorsteuer: KZ 066 (wenn vorsteuerabzugsberechtigt)

Im Ergebnis gleichen sich USt-Schuld und Vorsteuerabzug aus – es entsteht keine Zahllast. Aber die Meldung in der UVA ist trotzdem Pflicht.

Häufige Fehler

  1. Reverse Charge vergessen: Die Rechnung ohne USt wird gebucht, aber die Reverse-Charge-Berechnung fehlt
  2. Falscher USt-Satz: Nicht immer gilt 20% – bei bestimmten Leistungen kann auch 10% oder 13% gelten
  3. Fehlende UID-Prüfung: Ohne gültige UID des Geschäftspartners kein ordnungsgemäßes Reverse Charge
  4. ZM vergessen: Innergemeinschaftliche Erwerbe müssen auch in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) gemeldet werden

Reverse Charge mit Numeris

Numeris erkennt Reverse-Charge-Fälle automatisch:

  • UID-Prüfung bei der Belegerfassung
  • Automatische RC-Erkennung anhand von Herkunftsland und Leistungsart
  • Korrekte UVA-Zuordnung zu den richtigen Kennzahlen
  • ZM-Vorbereitung für die Zusammenfassende Meldung

Du buchst den Beleg ein – Numeris kümmert sich um die korrekte steuerliche Behandlung.

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