Was ist Reverse Charge?
Beim Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) schuldet nicht der Leistungserbringer die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger. Das bedeutet: Du als Käufer musst die USt selbst berechnen und an das Finanzamt abführen.
Wann gilt Reverse Charge?
Innergemeinschaftliche Dienstleistungen
Wenn ein Unternehmen aus einem anderen EU-Land eine Dienstleistung an dein österreichisches Unternehmen erbringt (B2B), gilt Reverse Charge.
Beispiel: Ein deutscher Webdesigner erstellt deine Website für €5.000 netto. Die Rechnung kommt ohne USt. Du musst 20% (€1.000) selbst berechnen und in der UVA angeben.
Innergemeinschaftliche Lieferungen
Beim innergemeinschaftlichen Erwerb (igE) von Waren aus dem EU-Ausland.
Bauleistungen in Österreich
Seit 2002 gilt Reverse Charge auch für bestimmte Bauleistungen in Österreich (§ 19 Abs 1a UStG).
Wie buchst du Reverse Charge richtig?
Schritt 1: Rechnung prüfen
Die Rechnung muss:
- Ohne USt ausgestellt sein
- Den Hinweis "Reverse Charge" oder "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" enthalten
- Die UID-Nummer beider Parteien ausweisen
Schritt 2: USt selbst berechnen
Du berechnest die USt auf den Nettobetrag:
- €5.000 × 20% = €1.000 USt
Schritt 3: Doppelbuchung
- USt-Schuld: KZ 057 in der UVA (Reverse Charge)
- Vorsteuer: KZ 066 (wenn vorsteuerabzugsberechtigt)
Im Ergebnis gleichen sich USt-Schuld und Vorsteuerabzug aus – es entsteht keine Zahllast. Aber die Meldung in der UVA ist trotzdem Pflicht.
Häufige Fehler
- Reverse Charge vergessen: Die Rechnung ohne USt wird gebucht, aber die Reverse-Charge-Berechnung fehlt
- Falscher USt-Satz: Nicht immer gilt 20% – bei bestimmten Leistungen kann auch 10% oder 13% gelten
- Fehlende UID-Prüfung: Ohne gültige UID des Geschäftspartners kein ordnungsgemäßes Reverse Charge
- ZM vergessen: Innergemeinschaftliche Erwerbe müssen auch in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) gemeldet werden
Reverse Charge mit Numeris
Numeris erkennt Reverse-Charge-Fälle automatisch:
- UID-Prüfung bei der Belegerfassung
- Automatische RC-Erkennung anhand von Herkunftsland und Leistungsart
- Korrekte UVA-Zuordnung zu den richtigen Kennzahlen
- ZM-Vorbereitung für die Zusammenfassende Meldung
Du buchst den Beleg ein – Numeris kümmert sich um die korrekte steuerliche Behandlung.